Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Krankenhauszusatzversicherungen ohne Gesundheitsfragen bieten insbesondere für Kunden mit Vorerkrankungen eine gute Einstiegslösung. Der Leistungsumfang ist dabei meist auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer begrenzt.
Für einen erweiterten Schutz, beispielsweise inklusive Chefarztbehandlung, sind in der Regel Tarife mit Gesundheitsprüfung erforderlich.
Ob und in welchem Umfang ein entsprechender Versicherungsschutz möglich ist, prüfen wir gerne individuell.
Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit
Wichtige Fakten zur Krankenhauszusatzversicherung ohne Wartezeit:
Sofortschutz: In vielen Tarifen entfallen die allgemeinen Wartezeiten (meist 3 Monate), sodass ein sofortiger Versicherungsschutz für neu auftretende Erkrankungen besteht.
Unfall: Bei Unfällen verzichten die meisten Versicherer ohnehin auf Wartezeiten, sodass in diesen Fällen ein sofortiger Schutz greift.
Besondere Wartezeiten: Für bestimmte Leistungen, wie beispielsweise Entbindung oder Psychotherapie, gelten häufig dennoch besondere Wartezeiten von bis zu 8 Monaten.
Einschränkungen: Leistungen für Behandlungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits ärztlich angeraten oder geplant waren, sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Krankenhauszusatzversicherung bei bestehender Krankheit
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist in vielen Fällen auch bei bestehenden Erkrankungen möglich. Allerdings kann es je nach Gesundheitszustand zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder längeren Wartezeiten kommen.
Im Rahmen der Gesundheitsprüfung müssen Vorerkrankungen der letzten Jahre (je nach Versicherer meist 3 bis 10 Jahre) vollständig angegeben werden.
Eine anonyme Risikovoranfrage kann dabei helfen, eine Ablehnung zu vermeiden und verschiedene Konditionen im Vorfeld zu vergleichen.