Heilpraktiker Versicherung ohne Gesundheitsprüfung

Das Angebot an alternativen Heilmethoden ist mittlerweile sehr umfangreich.

Eine gute Heilpraktikerversicherung beinhaltet die Erstattung bei einer Behandlung durch einen Heilpraktiker bis zum Höchstsatz der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und beim Arzt bis zum Höchstsatz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung beinhaltet auch Naturheilverfahren, die in dem Hufelandverzeichnis aufgeführten sind.

Der Inhalt des Hufeland-Leistungsverzeichnisses beinhaltet zahlreiche Verfahren: Von der Naturheilkunde bis zur Homöopathie, von der Anthroposophischen Medizin über die Traditionellen Chinesischen Medizin bis hin zu den Bioelektrischen Verfahren.

Eine Heilpraktiker Versicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es aktuell nicht. Es gibt aber zwei Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Bei den Fragen können  aber viele eine Heilpraktikerversicherung abschließen.

INFORMATION

ANGEBOT

  • 80% Erstattung bis maximal 750€ pro Kalenderjahr erstattet.
  • Naturheilkundliche Lesitungen beim Arzt sind mitversichert
  • Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis sind mitversichert.
  • Erstattungsfähig sind auch wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden: z. B. die Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie).
  • Erstattung bis zum Höchstsatz GOÄ / GebüH
  • 100% Erstattung von Sehhilfen (Gestell und Gläser) und Kontaktlinsen maximal 375 in von zwei Kalenderjahren
  • 100% Erstattung für LASIK/LASEK-OP. Sie ist zweimal erstattungsfähig nach Ablauf von drei Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn bis maximal 1000 Euro für beide Augen
  • 100% Erstattung GKV Eigenanteil für Arznei, Heil-, und Hilfsmittel
  • 100% Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen / IGEL Leistungen maximal 750 Euro in zwei Jahren
    • Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wie z. B. Audiocheck, Schielvorsorge, Kinder-Intervall-Check, erweiterte Kinder- und Jugendvorsorge.
    • Schwangerschaftsvorsorge wie z. B. Triple-Test zur Risikoabschätzung des Down-Syndroms, Vitalitätsuntersuchungen mittels Sonographie.
    • Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wie z. B. Sonographie, Untersuchungen zur Früherkennung von Haut- und Prostatakrebs einschließlich PSA-Test ungeachtet der Erfüllung etwaiger Mindestalteranforderungen.
    • Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse.
  • Auslandsreisekrankenversicherung bis zu 8 Wochen pro Jahr abgesichert.
    • Arzt und Facharzt,
    • Wegegebühren des nächsterreichbaren Arztes, wenn am Ort kein Arzt vorhanden ist, oder alternativ notwendige Transporte in das nächstgelegene Krankenhaus bzw. zum nächsterreichbaren Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste,
    • Röntgendiagnostik und Strahlentherapie,
    • Arznei- und Verbandmittel,
    • Ärztlich verordnete Gehhilfen sowie Schienen und Stützapparate
    • zur Akutversorgung,
      • Elektrische und physikalische Heilbehandlung,
      • Zahnbehandlung, und zwar nur für schmerzstillende Behandlung,
    • notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie notwendige
    • Reparaturen von Zahnprothesen,
    • Stationäre Behandlung im Krankenhaus,
    • Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankentransportes aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohnsitzes oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.
    • Bei Tod des Versicherten während einer Auslandsreise sind die Kosten der Überführung des Verstorbenen in den Heimatort oder die Bestattung am Sterbeort im Ausland je bis zu 11.000 EUR erstattungsfähig.
    • Entstandene Aufwendungen für die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland bzw. für die Bestattung am Sterbeort im Ausland sind durch entsprechende Kostenbelege nachzuweisen. Außerdem ist eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen.
    • Als Ausland gelten alle Länder der Erde mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland sowie des jeweiligen Staatsgebietes, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
  • Den Tarif gibt es ohne und mit Alterungsrückstellungen
  • Höchsteintrittsalter bei dem Tarif ohne Alterungsrückstellungen ist 54 Jahre
  • Keine Wartezeiten

Nicht versichert:

  • Leistungen für Zahnersatz

Vereinfachte Gesundheitsfragen:

„Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen / Beschwerden:

  • Alkohol-/Drogenmissbrauch
  • Asthma bronchiale
  • Darmerkrankung (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
  • Depression
  • Diabetes mellitus
  • Epilepsie
  • Herzinfarkt
  • Krebserkrankung
  • Multiple Sklerose
  • Neurodermitis
  • Rheumatische Erkrankung
  • Schlaganfall“

Preis für 30 jährige:

16,07 Euro im Monat

ohne Alterungsrückstellung

Preis für 30 jährige:

23,48 Euro im Monat

mit Alterungsrückstellung