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Die Augen werden mehr und mehr gefordert, insbesondere beim stundenlangen Arbeiten am Computer. Selbst Personen, die jahrelang ohne Sehhilfe auskamen, benötigen oft nach ein paar Jahren Bildschirmarbeit dann doch ein Hilfsmittel zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit. Sei es nun eine Brille oder Kontaktlinsen. Auch werden mit zunehmendem Alter die Augen nicht besser.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt mit Ausnahme der Kinder Brille (bis zum 18. Lebensjahr) keine Leistungen für Sehhilfen. Ausgenommen es liegt eine schwere Sehbehinderung vor.
Dabei können die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen leicht mehrere hundert Euro ausmachen. Kontaktlinsen sind häufig sogar noch teurer, vor allem dann, wenn die hygienischeren Tageslinsen verwendet werden.
Folgende Brillenversicherungen kannst Du ganz einfach bei uns ohne Gesundheitsfragen abschließen.
Die Zahnzusatzversicherung der Initiative Gesundversicherung e.V. beinhaltet als Zusatzleistung eine Erstattung für Sehhilfen. Bei den IGV-Zahntarifen ist also eine kleine Brillenversicherung integriert. (Erstattung 125 Euro innerhalb von 2 Jahren)
Eine Brillenversicherung für Kinder ist nur in bestimmten Fällen sinnvoll. Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die gesetzliche Krankenkasse in der Regel die Kosten für eine notwendige Brille. Deshalb ist eine zusätzliche Versicherung oft nicht unbedingt erforderlich.
Sinnvoll kann sie jedoch werden, wenn besondere Umstände vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind dazu neigt, seine Brille häufig zu verlieren oder zu beschädigen. Auch bei sehr hochwertigen oder teuren Brillengestellen kann sich eine Absicherung lohnen, vor allem wenn die Versicherung neben Schäden auch Verlust oder Diebstahl abdeckt.
Die Kosten für eine Brillenversicherung variieren je nach Anbieter und Leistungsumfang. Einfache Tarife gibt es bereits für wenige Euro im Monat, während umfangreichere Pakete entsprechend teurer sind. Entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind – etwa Schutz bei Bruch, Verlust, Diebstahl oder auch die Kostenübernahme für eine neue Brille ohne Veränderung der Sehstärke. Häufig sind die Beiträge günstiger, wenn die Versicherung früh abgeschlossen wird oder kein erhöhtes Risiko für eine Verschlechterung der Sehleistung besteht. Teilweise werden Brillenversicherungen auch in Kombination mit anderen Zusatzversicherungen angeboten.
Steuerlich lassen sich die Kosten für eine Brillenversicherung in der Regel nicht absetzen, da sie zu den privaten Lebenshaltungskosten zählen. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn die Sehschwäche eindeutig beruflich bedingt ist, etwa durch intensive Bildschirmarbeit, oder wenn die Brille aus beruflichen Gründen als Schutz getragen werden muss. In solchen Fällen können die Kosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Für eine genaue Einschätzung empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.