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Für gesetzlich Versicherte gehören Kuren (medizinisch: Reha-Maßnahmen) grundsätzlich zu den Regelleistungen der Krankenkassen. Das bedeutet, die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Voraussetzung ist immer die medizinische Notwendigkeit und ärztliche Verordnung.
Der Eigenanteil bei Kuren beträgt für alle Versicherten ab 18 Jahre 10 Euro pro Tag für maximal 42 Tage pro Kalenderjahr.
Die Unnterkunft und Verpflegung muss meist selbstbezahlt werden. Dazu kommen Zuzahlungen für Anwendungen und für Medikamente, da die Zuschüsse der Kasse oft nicht vollständig ausreichen. Gerade bei ambulanten Kuren können die tatsächlichen Kosten deutlich höher sein.
Auch für privat Versicherte gibt es eine Absicherung für Kuraufenthalte: das Kurtagegeld. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die Kostenübernahme für Kuren in der PKV oft eingeschränkt oder gar nicht enthalten. Deshalb ist das Kurtagegeld hier besonders wichtig.
Ein Kurtagegeldtarif mit einer Tagespauschale von etwa 100 bis 150 Euro ist tatsächlich oft schon für rund 10 Euro monatlich erhältlich – je nach Anbieter, Alter und Gesundheitszustand. Die Höchstsätze liegen häufig bei etwa 250 Euro pro Tag. Die tatsächliche Prämie hängt stark ab von Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung und gewünschter Höhe und Leistungsdauer.
Leistungen aus einer Kurtagegeldversicherung sind in der Regel steuerfrei, da sie als Kostenerstattung / pauchale Leistung gelten.
In einigen Tarifen der privaten Krankenversicherung ist ein Kurtagegeld bereits im Haupttarif integriert. Das klingt zunächst gut, hat aber einen Haken: Die enthaltenen Tagessätze sind oft relativ niedrig. Im Ernstfall reichen sie nicht aus, um die tatsächlichen Kosten einer Kur zu decken.
Deshalb solltest du immer prüfen: Wie hoch ist das Tagegeld wirklich? Deckt es Unterkunft, Verpflegung und Nebenkosten realistisch ab?
Unabhängig davon, ob das Kurtagegeld im Haupttarif enthalten ist oder als Zusatzbaustein abgeschlossen wurde gelten häufig ähnliche Einschränkungen:
Wichtig: Diese Regelungen sind nicht gesetzlich festgelegt, sondern tarifabhängig. Es gibt also auch Abweichungen – sowohl bessere als auch schlechtere Bedingungen. Ein integriertes Kurtagegeld ist ein netter Bonus – ersetzt aber oft keine gezielte Absicherung.
Eine Kurtagegeldversicherung kann in vielen Fällen auch nachträglich abgeschlossen werden – unabhängig davon, ob du bereits privat krankenversichert bist. Wichtig dabei: Sie muss nicht zwingend beim gleichen Versicherer liegen wie deine PKV.
Hier ist Vorsicht geboten: Einige Tarife verzichten tatsächlich auf eine umfassende Gesundheitsprüfung. Häufig gibt es aber: vereinfachte Gesundheitsfragen, Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse. Die Aussage „keine Gesundheitsprüfung“ stimmt also nur in bestimmten Tarifen.
Ein Kurtagegeld kann auch für Beamte sinnvoll sein – allerdings ist die Situation etwas spezieller:
Die Beihilfe übernimmt in vielen Fällen einen Teil der Kurkosten. Bei freier Heilfürsorge (z. B. bei Polizei oder Bundeswehr) werden medizinische Leistungen oft vollständig abgedeckt. Trotzdem können Eigenkosten entstehen, z. B. für: Unterkunft und Verpflegung, nicht beihilfefähige Leistungen und Zusatzkosten vor Ort.
Die pauschal eAussage, Beamte seien „wie gesetzlich Versicherte zu behandeln“, ist so nicht korrekt: Beamte sind in der Regel privat (beihilfekonform) versichert. Daher gelten PKV-Regeln und nicht die der GKV. Das betrifft auch das Kurtagegeld.
Die Begrenzung auf maximal 40 Euro pro Tag gilt typischerweise für gesetzlich Krankenversicherte. Für Beamte (in der PKV) sind oft deutlich höhere Tagegelder möglich (z. B. 100 Euro oder mehr). Die konkrete Höhe hängt ab von:
Beihilfesatz (z. B. 50 %, 70 %), dem individuellem Absicherungsbedarf und den Tarifbedingungen des jeweiligen Anbieters.
Angebot 1: Kurkrankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung.
Allerdings gilt eine wichtige Einschränkung: Laufende Versicherungsfälle sind ausgeschlossen.
Ein solcher liegt vor, wenn eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bereits als Behandlungsalternative besprochen wurde und zwar zwischen Arzt und versicherter Person innerhalb der letzten 24 Monate vor Vertragsabschluss im Zusammenhang mit der später zur Kur führenden Diagnose. Bedeutet: Sobald eine Kur „im Raum steht“, ist eine Absicherung dafür nicht mehr möglich.