PERFORMANCE im Gespräch mit Torsten Schmidt, Vorstand der ideenWERK AG, über das Thema „Auf Nummer Sicher gehen bei Versicherungen“.
Juli 2014
Versicherungsgesellschaften konzentrieren sich wieder mehr auf ihr Kerngeschäft: Das Absichern von existenziellen Risiken. In den letzten Jahren lag der Fokus auf dem Angebot von Berufsunfähigkeitsversicherungen. Dem Maß aller Dinge bei der Arbeitskraftabsicherung. Aktuell schießen neue „Biometrie-Produkte“ wie die Pilze aus dem Boden. Ein Blick in die Bedingungen lohnt.
Die Versicherer bieten Absicherungen gegen folgende Risiken:
- Berufsunfähigkeit
- Erwerbsunfähigkeit
- Schwere Krankheiten (Dread Disease)
- Verlust von Grundfähigkeiten
- Unfall
- Pflegefall
- Tod
Eine Kombination aus den bisher genannten Bausteinen
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es auf dem Markt durch den jahrelangen Qualitätswettbewerb der Anbieter speziell bei den TOP-Bedingungswerken sehr ausgereifte Produkte mit einem nahezu einheitlichen Standard. Bei den neuen „Biometrie-Produkten“ besteht noch Potenzial hinsichtlich der Standardisierung. In den Bedingungen ist genau zu prüfen, wie die Leistungsauslöser definiert sind und zu welchem Zeitpunkt es überhaupt eine Erstattung gibt.
Welche Absicherung sollte ich wählen?
Das ist für jeden Verbraucher die ganz entscheidende Frage! Die Antwort sollten Verbraucher gemeinsam mit einem sehr erfahrenen und spezialisierten Versicherungsmakler finden. Im Internet können sie viele Informationen und Onlinerechner finden. Durch die Produktvielfalt und die Komplexit.t der Versicherungsbedingungen, ist eine individuelle Beratung wichtiger denn je geworden. Ein guter Berater sollte auch Alternativen und Zusatzabsicherungen neben der Berufsunf.higkeitsversicherung aufzeigen. Nach der Ermittlung der pers.nlichen Versorgungslücke, kommt der präzisen Beantwortung der Gesundheitsfragen eine besondere Bedeutung zu. Hierzu empfiehlt es sich im Vorfeld die Gesundheitsfragen zu beantworten und eine Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern zu halten. Denn erst wenn Verbraucher exakt wissen, ob sie zu normalen Bedingungen, mit Beitragszuschlag oder mit einem Risikoausschluss zu rechnen haben, können sie entscheiden, welches Produkt und welcher Anbieter für sie in Frage kommt.
Warum sollte ich mich absichern?
Hier sind sich Verbraucherschützer einig. Die Absicherung gegen die Arbeitskraft ist ein MUSS, wie ein Artikel der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt:
„Berufsunfähigkeit – Die verkannte Gefahr. Wird das Existenzrisiko „Verlust der Arbeitskraft“ nicht gezielt abgesichert, bleibt im Ernstfall oft nur die Sozialhilfe. Über das Ausmaß der Versorgungslücken sind sich die meisten jedoch nicht bewusst. Obwohl statistisch jeder vierte Arbeitnehmer lange vor der normalen Altersrente erwerbsgemindert wird, verfügen nur erschreckend wenige über eine Absicherung für den Ernstfall. Denn die meisten sind sich über Risiken und Ausma. der Versorgungslücken nicht bewusst. Und auch wer eine Police sein eigen nennt, wiegt sich oft in trügerischer Sorglosigkeit: Mit im Schnitt rund 400 Euro versicherter Monatsrente ist die finanzielle Absicherung nur Stückwerk – auch dann bleibt im Ernstfall oft nur die Sozialhilfe.“
Die Absicherung durch den Staat
Seit 2001 gibt es für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Es wird nur noch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt.
- Wer weniger als drei Stunden arbeiten kann, bekommt die
volle Rente (ca. 38 % vom Bruttolohn) - Wer mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden
- arbeiten kann, bekommt eine halbe Rente (ca. 19 % vom
- Bruttolohn)
Der Rentenanspruch ist nicht abhängig von Ausbildung oder ausgeübten Beruf. Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens ist die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer unabhängig von der Arbeitsmarktlage noch mindestens sechs Stunden täglich tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert.
Ansprüche bei Berufsanfängern, Azubis, Studenten und Hausfrauen/-männern
Um eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit zu bekommen, müssen Sie der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre angehört haben. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen.
Ansprüche bei Selbstständigen
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Vor dem 01.01.1984 müssen fünf Beitragsjahre liegen
- Ab dem 01.01.1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgängig versichert sein
Die Königsdisziplin:
Berufsunfähigkeitsversicherung
Mitte der 90er Jahre kam es zu einer Fülle von Bedingungsverbesserungen wie beispielsweise der rückwirkenden BU-Leistung ab Beginn, dem Verzicht auf Meldefristen, der weltweite Versicherungsschutz, die Wiedereingliederungshilfe, die Definition des versicherten Berufes und einem Meilenstein – dem Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“.
In den letzten Jahren setzte verstärkt ein Preiskampf unter den BU-Versicherern ein. Immer mehr neue Anbieter haben die Berufsunfähigkeitsversicherung für sich als Absatzmarkt erkannt und drängen mit neu kalkulierten Produkten auf den Markt. Sie fokussieren sich dabei haupts.chlich auf Berufsgruppen mit niedrigerem Risikopotenzial. Körperlich Tätige stehen bei diesen Anbietern nicht mehr im Fokus. Früher wurde nur nach kaufm.nnischen Berufen und Berufen mit körperlicher Tätigkeit differenziert. Jetzt teilen Versicherer die Berufsgruppen in bis zu 14 Gruppen auf. Die Bestandsgröße von einigen Gesellschaften ist dabei so gering, dass man eher von „Grüppchen“ sprechen kann.
Das Risiko für Verbraucher: Fehlt in den n.chsten Jahren bei diesen Anbietern die ausreichende Akquise von Neukunden, können diese Kleinstgruppen zu größeren Problemen in der Beitragskalkulation führen. Bestandskunden müssten damit rechnen, dass die Nettopr.mie bis zur Bruttoprämie angepasst wird. Das kann teuer werden, denn die Differenz zwischen Netto- und Bruttoprämie beträgt bei manchen Versicherern über 100 Prozent. Das Beispiel der Mannheimer Lebensversicherung AG zeigt, dass dies nicht nur graue Theorie ist, sondern Realität werden kann.
Berufsunfähigkeitsversicherung
mit Zusatzleistungen
Nachdem der Qualitätsstandard bei den TOP-BU Bedingungswerken sehr hoch ist, gehen immer mehr Versicherer dazu über, Zusatzabsicherungen mit anzubieten. Das kann eine wichtige Ergänzung sein, denn nicht immer wird im Leistungsfall ein Berufsunfähigkeitsgrad von 50 prozent erreicht.
Den vollständigen Artikel können Sie hier runterladen.
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Diese Pressemitteilung wurde im Magazin PERFORMANCE® veröffentlicht.
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