Beihilfe-Versicherung ohne Gesundheitsfragen

Beamtenanwärter sollten zur privaten Krankenversicherung (PKV) einige wichtige Punkte kennen. Wenn sich der Gesundheitszustand nach dem Eintritt in die PKV verschlechtert, hat das keinen Einfluss mehr auf den Beitrag oder einen eventuell vereinbarten Risikozuschlag. Das bedeutet, dass einmal festgelegte Konditionen stabil bleiben, auch wenn später Krankheiten auftreten.

Nach der erstmaligen Verbeamtung gibt es eine besondere Regelung, die sogenannte Öffnungsaktion. In diesem Rahmen haben Beamtenanwärter mit Vorerkrankungen oder Behinderungen sechs Monate Zeit, um in die PKV zu wechseln. Auch hierbei müssen Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Je nach Krankengeschichte kann der Versicherer einen Risikozuschlag erheben, allerdings ist dieser im Rahmen der Öffnungsaktion auf maximal 30 Prozent begrenzt.

Ein wichtiger Vorteil dieser Regelung ist, dass keine Leistungsausschlüsse vereinbart werden dürfen. Das heißt, die Versicherung kann nicht bestimmte Erkrankungen grundsätzlich von der Kostenübernahme ausschließen. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz umfassend erhalten.

Besonders wichtig ist es, die Gesundheitsfragen sorgfältig und ehrlich zu beantworten. Dabei kann es sinnvoll sein, sich von einem Arzt unterstützen zu lassen, da dieser den eigenen Gesundheitszustand gut einschätzen kann. Unvollständige oder falsche Angaben können später zu Problemen führen, etwa wenn Leistungen verweigert werden oder der Versicherungsvertrag gefährdet ist.

Können beihilfeberechtigte Angehörige auch über die Öffnungsaktion wechseln?

Beihilfeberechtigte Angehörige können grundsätzlich ebenfalls die sogenannte Öffnungsaktion nutzen, um in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt, ab dem sie erstmals beihilfeberechtigt sind. Ab diesem Stichtag gilt eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer der Wechsel in die PKV erfolgen kann – unabhängig vom Alter oder Gesundheitszustand der betreffenden Person.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Angehörigen tatsächlich berücksichtigungsfähig im Rahmen der Beihilfe sind. Das bedeutet unter anderem, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden dürfen. Welche Grenze genau gilt, richtet sich nach den jeweiligen Beihilferegelungen des Bundes oder des entsprechenden Bundeslandes.

Wichtig: Kinder, die zwar beihilfeberechtigt wären, aber zunächst in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) familienversichert bleiben, können nach Ablauf dieser sechsmonatigen Frist nicht mehr über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln. Daher sollte die Entscheidung frühzeitig getroffen werden.

Öffnungsaktion in der privaten Krankenversicherung (PKV)

Viele Bundesländer bieten mittlerweile die sogenannte pauschale Beihilfe als Alternative zur klassischen individuellen Beihilfe an. Wer sich für dieses Modell entscheidet, kann nicht mehr zu den erleichterten Bedingungen der Öffnungsaktion in die PKV wechseln. Diese Entscheidung hat also direkten Einfluss auf die späteren Versicherungsmöglichkeiten.

Die Regelungen der Öffnungsaktion gelten bundesweit einheitlich bei allen teilnehmenden Versicherungsunternehmen. Das bedeutet, dass die grundlegenden Bedingungen – wie zum Beispiel der begrenzte Risikozuschlag und der Verzicht auf Leistungsausschlüsse – überall gleich sind.

Allerdings besteht im Rahmen der Öffnungsaktion keine völlig freie Tarifwahl. Die Versicherungsunternehmen bieten hierfür gezielt bestimmte Tarife aus ihrem Portfolio an, die für diese besondere Regelung vorgesehen sind. Dadurch kann die Auswahl etwas eingeschränkt sein im Vergleich zu regulären PKV-Tarifen.

Eine wichtige Ausnahme gilt für Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderungen, die bereits vor dem 31. Dezember 2004 verbeamtet wurden und seitdem durchgehend freiwillig gesetzlich versichert sind. Diese Personengruppe kann jederzeit über die Öffnungsaktion in die PKV wechseln, ohne an eine Frist gebunden zu sein.

Tipp für Beamte beim Wechsel in die PKV

Bevor Du einen Antrag im Rahmen der Öffnungsaktion zur privaten Krankenversicherung (PKV) stellen, solltest Du zunächst über einen Versicherungsmakler eine anonyme Voranfrage stellen. Auf diese Weise kannst Du vorab klären, ob und in welcher Höhe Risikozuschläge für Dich anfallen könnten. Gleichzeitig erhälst Du einen besseren Überblick über die unterschiedlichen Leistungen der Anbieter.

Ein Vergleich lohnt sich besonders im Bereich der Heil- und Hilfsmittel. Hier unterscheiden sich die Tarife teilweise deutlich. Achte dabei vor allem auf einen sogenannten offenen Hilfsmittelkatalog. Dieser hat den Vorteil, dass sich die erstattungsfähigen Leistungen flexibel an den medizinischen Fortschritt anpassen, während geschlossene Kataloge oft nur eine festgelegte Auswahl abdecken.

Wichtig ist außerdem, dass Du erst dann einen verbindlichen Aufnahmeantrag stellst, wenn Du Dich sicher für einen Anbieter entschieden hast. Denn nur das erste Versicherungsunternehmen, bei dem Du einen Antrag einreichst, ist verpflichtet, Dich zu den Bedingungen der Öffnungsaktion aufzunehmen. Ein späterer Wechsel zu einem anderen Anbieter unter denselben erleichterten Bedingungen ist dann in der Regel nicht mehr möglich.