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Eine private fondsgebundene Rentenversicherung kombiniert die Vorteile eines Aktien- oder Fondssparplans mit den Vorteilen einer privaten Rentenversicherung. Dein Geld wird dabei regelmäßig, zum Beispiel monatlich, in Fonds wie kostengünstige Exchange Traded Funds (ETFs) investiert. Dadurch sind deutlich höhere Renditen möglich als bei klassischen Versicherungsverträgen. Gleichzeitig profitierst du vom Versicherungsschutz und den steuerlichen Vorteilen, die der Versicherungsmantel bietet.
Im Gegensatz zu klassischen Privatrenten erfolgt die Anlage bei der fondsgebundenen Variante direkt am Aktienmarkt. Es gibt keinen festen Garantiezins, wie man ihn aus älteren Verträgen kennt. Das ist sinnvoll, denn der derzeitige Garantiezins liegt (Stand 2026) nur bei etwa 1 %, was deutlich unter der durchschnittlichen Inflation von rund 2 % liegt. Mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung sind dagegen konservativ betrachtet Renditen von 4 bis 6 % pro Jahr realistisch.
Die Anlage am Aktienmarkt bedeutet zwar, dass du Kursschwankungen und zeitweise Verluste tragen musst. Bei langfristiger Anlage ist dies jedoch unproblematisch, da die Aktienmärkte historisch betrachtet immer wieder wachsen. Eine breite Streuung, zum Beispiel über einen weltweiten ETF wie den MSCI World, reduziert das Risiko von starken Schwankungen zusätzlich.
Viele Anbieter bieten zudem ein automatisches Ablaufmanagement an. Dabei wird dein Kapital etwa fünf bis sieben Jahre vor Rentenbeginn schrittweise in sicherere Anlagen wie Geldmarktfonds umgeschichtet. Auf diese Weise wird das Risiko minimiert, dass ein Börsencrash kurz vor Renteneintritt einen großen Teil deines Kapitals vernichtet – ein Problem, das bei langfristigen Anlagen ohne Umschichtung zu finanziellen Engpässen führen könnte.
Durch diese Kombination aus Aktienmarktchancen, Risikostreuung und schützendem Ablaufmanagement lässt sich mit einer privaten fondsgebundenen Rentenversicherung sowohl Wachstum als auch Sicherheit für den Ruhestand planen.
Die Höhe der monatlichen Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung hängt nicht nur vom angesparten Kapital ab, sondern auch vom sogenannten Rentenfaktor. Dieser gibt an, wie viel Rente pro 10.000 Euro angespartem Kapital gezahlt wird.
Beispiel: Liegt der garantierte Rentenfaktor bei 25 und du hast zum Rentenbeginn 100.000 Euro angespart, ergibt sich daraus eine monatliche Auszahlung von 250 Euro.
Es ist entscheidend, dass der Rentenfaktor zu 100 % garantiert ist – und zwar auf das gesamte Kapital, inklusive Zuzahlungen und erwirtschafteter Gewinne. Ohne diese Garantie kann die Versicherungsgesellschaft den Rentenfaktor später absenken, was direkt zu einer geringeren monatlichen Auszahlung führt. Schlagzeilen wie „Allianz senkt Rentenfaktor“ zeigen, dass dies keine theoretische Gefahr ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Dein Vertrag sollte keine Treuhänderklausel enthalten. Solche Klauseln können den Zugriff auf das Kapital oder die Auszahlung der Rente nach Belieben des Treuhänders einschränken und bergen somit zusätzliche Risiken für den Versicherten.
Der Rentenfaktor ist also ein zentraler Parameter, der bei der Wahl einer Rentenversicherung sorgfältig geprüft werden sollte, da er maßgeblich über die tatsächliche Altersversorgung entscheidet.
Eine fondsgebundene Rentenversicherung (FRV) kann entweder mit oder ohne Beitragsgarantie abgeschlossen werden, je nach persönlichem Risikoprofil. Eine 100-prozentige Beitragsgarantie bedeutet, dass dir später mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen – unabhängig von der Wertentwicklung der Fonds.
Auf den ersten Blick klingt das sehr attraktiv, doch solche Garantien haben einen entscheidenden Nachteil: Sie kosten Geld. Um die Garantie sicherstellen zu können, muss der Versicherer einen Großteil deiner Beiträge sehr sicher anlegen, zum Beispiel in festverzinsliche Anlagen. Das reduziert automatisch die Renditechancen deines Vertrages.
Je höher die Beitragsgarantie, desto geringer ist daher in der Regel die mögliche Rendite. Aus diesem Grund raten Experten häufig dazu, auf eine solche Garantie zu verzichten, sofern man langfristig in Fonds investiert und die Schwankungen am Markt akzeptieren kann. Wichtig ist jedoch, dass diese Option grundsätzlich besteht und bewusst gewählt werden kann
Der größte Vorteil einer fondsgebundenen Rentenversicherung ist die lebenslange Rentenzahlung, die dir die Versicherung garantiert. Anders als bei einem reinen Aktien- oder ETF-Sparplan bekommst du deine Rente unabhängig davon, wie alt du wirst oder wie viel Kapital bereits ausgezahlt wurde – die Zahlungen laufen garantiert bis ans Lebensende.
Gerade für die langfristige Ruhestandsplanung ist dies entscheidend. Mit einem reinen ETF- oder Aktiensparplan könntest du zwar Vermögen aufbauen, müsstest aber selbst kalkulieren, wie viel du monatlich entnehmen kannst. Dabei müsstest du ein fiktives Sterbedatum annehmen, um die Zahlungen zu planen. Selbst dann bleibt das Risiko bestehen, dass du länger lebst als erwartet und dein Geld vorzeitig aufgebraucht ist.
Eine private Rentenversicherung zahlt lebenslang, unabhängig davon, wie hoch das angesparte Kapital ursprünglich war. Selbst wenn am Anfang nur 200.000 Euro angespart wurden, garantiert dir die Versicherung die Rentenzahlungen bis zu deinem Lebensende. Dieser Vorteil wird oft unterschätzt, ist aber zentral für eine verlässliche Altersvorsorge.
Eine gute fondsgebundene Rentenversicherung ist zudem äußerst flexibel. Du kannst Beiträge jederzeit erhöhen oder senken, zusätzliche Einzahlungen leisten oder Entnahmen vornehmen. Viele Anbieter ermöglichen auch ein kostenloses Wechseln oder Umschichten der Fondsanlage („Switchen“ und „Shiften“). Den Beginn der Rentenzahlungen kannst du individuell festlegen. Damit wird die Fondsrente zu einem sehr anpassungsfähigen Produkt für deine Altersvorsorge.
Ein weiterer Vorteil ist das automatische Ablaufmanagement. Dabei wird dein Kapital einige Jahre vor Rentenbeginn schrittweise in sicherere Anlagen umgeschichtet. So wird das Risiko minimiert, dass ein Börsen-Crash kurz vor Renteneintritt dein Vermögen stark reduziert.
Darüber hinaus sichert eine Fondsrente auch die Hinterbliebenenversorgung ab. Über eine Rentengarantiezeit können deine Angehörigen Rentenzahlungen erhalten, selbst wenn du vorzeitig verstirbst. Beispiel: Liegt die Garantiezeit bei 15 Jahren und du hast bereits 5 Jahre Rente erhalten, werden die verbleibenden 10 Jahre an deine Hinterbliebenen ausgezahlt.
Deine Hinterbliebenen müssen sich im Falle deines Todes – egal ob vor oder nach Rentenbeginn – um nichts kümmern. Die Versicherung managt alles Weitere, zahlt die Rente weiter oder das bisher angesparte Kapital aus. Dies ist besonders wichtig, weil in vielen Familien nur eine Person die Finanzen verwaltet. Stirbt diese Person, bleibt die Verwaltung eines komplexen Aktien- oder ETF-Portfolios oft unklar. Eine private Rentenversicherung übernimmt diese Verantwortung automatisch.
Ein weiterer Vorteil der fondsgebundenen Rentenversicherung sind die Steuervorteile. Bei der Auszahlung der Rente wird nur ein vergleichsweise geringer Teil steuerlich belastet, sodass die monatlichen Zahlungen besonders günstig versteuert werden. Auch bei der Wahl einer einmaligen Kapitalauszahlung profitierst du von steuerlichen Erleichterungen: In diesem Fall musst du nur einen Teil der erzielten Gewinne versteuern – in der Regel weniger als die Hälfte.
Diese steuerlichen Vorteile machen die fondsgebundene Rentenversicherung nicht nur flexibel und sicher, sondern auch effizient in der Gestaltung deiner Altersvorsorge.
Wie bei jedem Finanzprodukt gibt es auch bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung Nachteile, die man kennen sollte.
Ein wesentlicher Punkt sind die höheren Kosten im Vergleich zu einem reinen ETF-Sparplan. Auch wenn es fondsgebundene Rentenversicherungen mit geringen Effektivkosten (unter 0,7 % pro Jahr) gibt, fallen die Gebühren in der Regel deutlich höher aus. Dies liegt daran, dass die Versicherung zusätzliche Leistungen wie die lebenslange Rentenzahlung und das automatische Ablaufmanagement bietet.
Ein weiterer Nachteil betrifft die Hinterbliebenenversorgung. Diese ist nicht automatisch enthalten. Entscheidet man sich beispielsweise gegen eine Rentengarantiezeit und verstirbt mit 70 Jahren, erhalten die Hinterbliebenen nichts – das Geld verbleibt bei der Versicherung. Ein reiner ETF-Sparplan würde in jedem Fall vererbt werden. Dieses Risiko gilt insbesondere bei einem frühen Tod kurz nach Rentenbeginn: Auch wenn zum Beispiel 200.000 Euro angespart wurden und erst 50.000 Euro ausgezahlt sind, gehen die restlichen Mittel verloren. Gleichzeitig ist dies aber auch ein Vorteil der Fondsrente: Die Rente wird lebenslang gezahlt, selbst wenn das Kapital bereits aufgebraucht ist.
Bei den meisten Versicherungen ist zudem eine Beitragsrückgewähr enthalten. Stirbt man vor Rentenbeginn, erhalten die Hinterbliebenen in der Regel die bisher eingezahlten Beiträge plus erwirtschaftete Überschüsse.
Ein weiterer Nachteil ist, dass eine frühzeitige Kündigung in der Regel nicht sinnvoll ist – besonders in den ersten Jahren, da die hohen Abschlusskosten die Rendite stark schmälern. Mit der Zeit wirkt sich dieser Effekt zwar weniger aus, eine Kündigung sollte dennoch gut überlegt sein, da bei einem Neuabschluss wieder neue Abschlusskosten anfallen. Ausnahme: Wenn die ursprüngliche Rentenversicherung ungünstig abgeschlossen wurde, kann eine Kündigung sinnvoll sein. Das können wir für Dich checken.
Die Steuern und Steuervorteile einer fondsgebundenen Rentenversicherung betreffen vor allem die Auszahlungsphase. Während der Beitragszahlung gibt es keine steuerliche Absetzbarkeit wie bei einer Riester- oder Rürup-Rente. Dennoch ergeben sich bei der Auszahlung deutliche Vorteile – je nachdem, ob du dich für eine monatliche Rentenzahlung oder eine einmalige Kapitalauszahlung entscheidest.
Bei einer Auszahlung als lebenslange Rente (Leibrente) wird der sogenannte Ertragsanteil besteuert, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Beispiel: Mit 67 Jahren beträgt der Ertragsanteil 17 %, mit 69 Jahren 15 %. Das bedeutet, dass nur dieser Prozentsatz deiner Rentenzahlung mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert wird, nicht die gesamte Rente.
Bei einer einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals gilt: Ist der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen und erfolgt die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr, musst du nur 42,5 % der erzielten Gewinne versteuern. Auch hier kommt der persönliche Einkommensteuersatz zur Anwendung. In der Praxis heißt das: Du zahlst auf weniger als die Hälfte deiner Gewinne Steuern. Dies unterscheidet sich deutlich von einem reinen Aktien-Sparplan, bei dem die Kapitalertragsteuer auf die gesamten Gewinne fällig wird.
Wichtig: Die volle Steuerfreiheit bzw. der Steuervorteil gilt nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind – mindestens 12 Jahre Vertragslaufzeit und Auszahlung nach dem vollendeten 62. Lebensjahr (bei Verträgen vor 2012 nach dem 60. Lebensjahr). Wird dies nicht eingehalten, entfällt der Steuervorteil und die volle Besteuerung kann greifen.
Die steuerliche Behandlung macht die fondsgebundene Rentenversicherung damit besonders attraktiv für die Altersvorsorge, da die tatsächliche Steuerlast deutlich niedriger ausfällt als bei vielen anderen Sparformen.