Heilpraktiker Versicherung ohne Gesundheitsprüfung
Das Angebot an alternativen Heilmethoden ist mittlerweile sehr umfangreich.
Eine gute Heilpraktikerversicherung beinhaltet die Erstattung bei einer Behandlung durch einen Heilpraktiker bis zum Höchstsatz der GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und beim Arzt bis zum Höchstsatz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) Eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung beinhaltet auch Naturheilverfahren, die in dem Hufelandverzeichnis aufgeführten sind.
Der Inhalt des Hufeland-Leistungsverzeichnisses beinhaltet zahlreiche Verfahren: Von der Naturheilkunde bis zur Homöopathie, von der Anthroposophischen Medizin über die Traditionellen Chinesischen Medizin bis hin zu den Bioelektrischen Verfahren.
Eine Heilpraktiker Versicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es aktuell nicht. Es gibt aber zwei Versicherer mit vereinfachten Gesundheitsfragen. Bei den Fragen können aber viele eine Heilpraktikerversicherung abschließen.
INFORMATION
ANGEBOT
80% Erstattung bis maximal 750€ pro Kalenderjahr erstattet.
Naturheilkundliche Lesitungen beim Arzt sind mitversichert
Leistungen nach dem Hufelandverzeichnis sind mitversichert.
Erstattungsfähig sind auch wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden: z. B. die Schmerzakupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie).
Erstattung bis zum Höchstsatz GOÄ / GebüH
100% Erstattung von Sehhilfen (Gestell und Gläser) und Kontaktlinsen maximal 375 in von zwei Kalenderjahren
100% Erstattung für LASIK/LASEK-OP. Sie ist zweimal erstattungsfähig nach Ablauf von drei Kalenderjahren nach Versicherungsbeginn bis maximal 1000 Euro für beide Augen
100% Erstattung GKV Eigenanteil für Arznei, Heil-, und Hilfsmittel
100% Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen / IGEL Leistungen maximal 750 Euro in zwei Jahren
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wie z. B. Audiocheck, Schielvorsorge, Kinder-Intervall-Check, erweiterte Kinder- und Jugendvorsorge.
Schwangerschaftsvorsorge wie z. B. Triple-Test zur Risikoabschätzung des Down-Syndroms, Vitalitätsuntersuchungen mittels Sonographie.
Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wie z. B. Sonographie, Untersuchungen zur Früherkennung von Haut- und Prostatakrebs einschließlich PSA-Test ungeachtet der Erfüllung etwaiger Mindestalteranforderungen.
Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse.
Auslandsreisekrankenversicherung bis zu 8 Wochen pro Jahr abgesichert.
Arzt und Facharzt,
Wegegebühren des nächsterreichbaren Arztes, wenn am Ort kein Arzt vorhanden ist, oder alternativ notwendige Transporte in das nächstgelegene Krankenhaus bzw. zum nächsterreichbaren Notfallarzt durch anerkannte Rettungsdienste,
Röntgendiagnostik und Strahlentherapie,
Arznei- und Verbandmittel,
Ärztlich verordnete Gehhilfen sowie Schienen und Stützapparate
zur Akutversorgung,
Elektrische und physikalische Heilbehandlung,
Zahnbehandlung, und zwar nur für schmerzstillende Behandlung,
notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie notwendige
Reparaturen von Zahnprothesen,
Stationäre Behandlung im Krankenhaus,
Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankentransportes aus dem Ausland an den Ort des ständigen Wohnsitzes oder in das von dort nächsterreichbare geeignete Krankenhaus.
Bei Tod des Versicherten während einer Auslandsreise sind die Kosten der Überführung des Verstorbenen in den Heimatort oder die Bestattung am Sterbeort im Ausland je bis zu 11.000 EUR erstattungsfähig.
Entstandene Aufwendungen für die Überführung eines Verstorbenen aus dem Ausland bzw. für die Bestattung am Sterbeort im Ausland sind durch entsprechende Kostenbelege nachzuweisen. Außerdem ist eine amtliche Sterbeurkunde vorzulegen.
Als Ausland gelten alle Länder der Erde mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland sowie des jeweiligen Staatsgebietes, in dem die versicherte Person einen ständigen Wohnsitz hat.
Den Tarif gibt es ohne und mit Alterungsrückstellungen
Höchsteintrittsalter bei dem Tarif ohne Alterungsrückstellungen ist 54 Jahre
Keine Wartezeiten
Nicht versichert:
Leistungen für Zahnersatz
Vereinfachte Gesundheitsfragen:
„Wurde eine HIV-Infektion festgestellt oder erfolgten in den letzten 5 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen mit krankhaftem Befund wegen folgender Erkrankungen / Beschwerden:
Alkohol-/Drogenmissbrauch
Asthma bronchiale
Darmerkrankung (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa)
Depression
Diabetes mellitus
Epilepsie
Herzinfarkt
Krebserkrankung
Multiple Sklerose
Neurodermitis
Rheumatische Erkrankung
Schlaganfall“
Preis für 30 jährige:
16,07 Euro im Monat
ohne Alterungsrückstellung
Preis für 30 jährige:
23,48 Euro im Monat
mit Alterungsrückstellung
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Nutzen Sie unser kostenfreies Beratungsangebot. Wir helfen Ihnen gerne und finden gerne für Sie die optimalste Kostenlösung für Ihre Versicherung.