Krankentagegeldversicherung
Eine Krankentagegeldversicherung sichert Dich in der Regel ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit (also ab der 7. Woche) mit einem vereinbarten Tagessatz ab.
Wichtig: Wenn Du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, endet die Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber. Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer erhältst Du danach Krankengeld von Deiner Krankenkasse. Dieses beträgt in der Regel etwa 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 % des Nettoeinkommens.
Dadurch entsteht häufig eine finanzielle Lücke, die Du aus eigener Tasche schließen musst. Wenn Du das vermeiden möchtest oder diese Differenz nicht dauerhaft tragen kannst, ist eine Krankentagegeldversicherung eine sinnvolle Absicherung.
Allerdings stellen viele Versicherer bei einem regulären Antrag umfangreiche Gesundheitsfragen. Gerade bei bestehenden Vorerkrankungen kann das dazu führen, dass Risikozuschläge erhoben werden, Leistungen ausgeschlossen werden oder der Antrag sogar abgelehnt wird.
Umso interessanter sind spezielle Aktionen einzelner Versicherer, bei denen eine Absicherung mit vereinfachter oder sogar ganz ohne Gesundheitsprüfung möglich ist.
Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen
Aktuell gibt es drei Anbieter, die eine Krankentagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen anbieten.
Die maximale Absicherung liegt bei der AXA bei bis zu 30 Euro pro Tag (in 5-Euro-Schritten). Bei HanseMerkur und Münchener Verein ist die Absicherung derzeit auf 20 Euro täglich begrenzt.
Wichtig zu beachten: Alle diese Angebote richten sich ausschließlich an Angestellte. Für Selbstständige stehen solche Tarife ohne Gesundheitsprüfung aktuell nicht zur Verfügung.
Wichtiger Punkt: Die Ausschlussklausel
Besonders wichtig ist ein genauer Blick auf die folgende Regelung: “Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. Nach Abschluss des Versicherungsvertrages eingetretene Versicherungsfälle sind nur für den Teil von der Leistungspflicht ausgeschlossen, der in die Zeit vor Versicherungsbeginn oder in Wartezeiten fällt.”
Was bedeutet das konkret?
Entscheidend ist, wie AXA den Versicherungsfall definiert:
- Maßgeblich ist die Arbeitsunfähigkeit (AU)
- Nicht entscheidend ist allein eine bestehende Diagnose (z. B. laufende Medikamenteneinnahme)
Das bedeutet:
- Eine Erkrankung kann bereits bestehen – das ist nicht automatisch ein Problem
- Kritisch wird es erst, wenn bereits eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder vor kurzem vorlag
Darauf solltest Du unbedingt achten
Vor Abschluss solltest Du unbedingt prüfen:
- Gab es aktuelle oder kürzlich zurückliegende Krankschreibungen?
- Stimmen Diagnose und AU-Zeiten überein?
- Liegt aktuell eine Arbeitsunfähigkeit vor? → Dann ist ein Abschluss nicht sinnvoll bzw. riskant
Wichtig: Beim Abschluss darf keine bestehende Arbeitsunfähigkeit vorliegen, da sonst im Leistungsfall kein Anspruch besteht.
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der AXA Krankentagegeldversicherung (KT easy)
- Zielgruppe:
Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung
Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist erforderlich
- Absicherung:
Maximal versicherbares Krankentagegeld: 30 € pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Wartezeit und Leistungsbegrenzung:
- 3 Monate Wartezeit
- Leistungsbegrenzung in den Monaten 4 bis 12 (entfällt bei Unfall)
- Vertragsbedingungen:
- Keine Mindestvertragslaufzeit, monatlich kündbar
- Keine parallele Krankentagegeldversicherung erlaubt
- Beitragsgestaltung:
- Verschiedene Altersgruppen, etwa alle fünf Jahre steigender Beitrag
- Tarife sind ohne Altersrückstellungen kalkuliert
Der Tarif 380 hat bis zu einem Tagessatz von 20 Euro keine Gesundheitsprüfung. Hinweis: Ab einem Tagessatz von über 20 Euro erfolgt eine Gesundheitsprüfung.
Ausschlussklausel (wichtig!)
„Mir ist bewusst, dass für mir bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde oder in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes mehr als 21 Tage insgesamt arbeitsunfähig war, kein Leistungsanspruch aus Tarif 380 besteht. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.“
Was bedeutet das?
- Erkrankungen oder Unfallfolgen der letzten 12 Monate oder längere Arbeitsunfähigkeit (>21 Tage) in den letzten 3 Jahren können innerhalb der ersten 24 Monate nach Vertragsbeginn zu Leistungsausschlüssen führen.
- Nach 24 Monaten entfällt diese Einschränkung für bereits bestehende Erkrankungen oder frühere Arbeitsunfähigkeiten.
Voraussetzungen für den Abschluss
- Zielgruppe: Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen aus einem festen Arbeitsverhältnis
- Lohnfortzahlung: mindestens 6 Wochen
- Steuerpflicht: Lohn- und Einkommensteuerpflichtig
- Krankenversicherung: Anspruch auf Leistungen einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Absicherung:
- Maximaler Tagessatz ohne Gesundheitsprüfung: 20 Euro pro Tag
- Wählbar in 1-Euro-Schritten ab 5 Euro
- Leistung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Alter: Mindestaufnahmealter 17 Jahre, Höchstaufnahmealter 60 Jahre
- Sonstiges: Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird keine Leistung erbracht
Der Tarif KTS der Hanse Merkur hat keine Gesundheitsprüfung.
Wichtig, dass es eine Ausschlussklausel laut Bedingungen der Krankentagegeldversicherung gibt. Diese lautet:
„Es besteht ein Leistungsausschluss für Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Besteht hinsichtlich dieser Erkrankungen oder Unfallfolgen bei Vertragsschluss aktuell kein Versicherungsfall (vgl. § 1 Abs. 2 AVB/TS) und tritt auch kein weiterer Versicherungsfall innerhalb von 24 Monaten seit Beginn des Versicherungsschutzes ein, der mit den vor Vertragsschluss bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht, entfällt dieser Leistungsausschluss. Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in dem Versicherungsschutz eingeschlossen.“
Weitere Voraussetzungen für die Krankentagegeldversicherung
- Beschäftigung: Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis
- Lohnfortzahlung: mindestens 6 Wochen
- Krankenversicherung: Mitglied einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- Einkommen: regelmäßiges Einkommen erforderlich
- Absicherung: max. 20 Euro pro Tag ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Alter: Höchsteintrittsalter 50 Jahre
Krankentagegeldversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen
Die Hallesche Krankenversicherung bietet seit 2021 eine attraktive Aktion im Bereich Krankentagegeld an:
- Maximale Absicherung: bis 30 € pro Tag
- Gesundheitsprüfung: verkürzte bzw. vereinfachte Gesundheitsfragen
- Zielgruppe: Arbeitnehmer, die Anspruch auf Krankentagegeld haben
- Besonderheiten: deutlich einfacherer Antrag im Vergleich zu herkömmlichen Tarifen, dadurch schneller Abschluss möglich
Folgende Gesundheitsfragen werden gestellt:
Auswirkungen des BMI auf die Hallesche Krankentagegeldversicherung
- Die Hallesche prüft beim Antrag Größe zu Gewicht (BMI).
- Normbereich: BMI zwischen 17 und 30 → Antrag wird normal angenommen.
- Außerhalb des Bereichs: Antrag wird abgelehnt → keine Absicherung über den vereinfachten Antrag möglich.
Arbeitsunfähigkeit (AU) als K.O.-Kriterium
- Gesundheitsfrage beim Antrag:
„Waren Sie in den letzten 2 Jahren länger als 21 Tage zusammenhängend arbeitsunfähig oder sind Sie derzeit arbeitsunfähig?“
- Wichtige Details:
- Nur zusammenhängende AU von mehr als 21 Tagen ist relevant.
- Geteilte AU-Zeiten (z. B. 2 Wochen hier, 2 Wochen dort) müssen nicht angegeben werden.
- Aktuelle Arbeitsunfähigkeit verhindert den Abschluss.
Moratoriumsklausel – erweiterte Gesundheitsprüfung / Wartezeit
- Definition: Leistungsbeschränkung in den ersten 2 Jahren nach Versicherungsbeginn.
- Geltungsbereich: Arbeitsunfähigkeit, die ursächlich mit einer Erkrankung oder Unfallfolge zusammenhängt,
- wenn innerhalb der letzten 2 Jahre vor Versicherungsbeginn ärztliche Beratung oder Behandlung erfolgte
- und die Erkrankung/Unfallfolge bei Antragstellung bekannt war
- Wichtig:
- Die Hallesche definiert den nicht versicherbaren Fall über die AU-Zeiten, nicht über Diagnosen oder Medikamenteneinnahme.
- Bedeutet: Eine laufende Diagnose allein schließt nicht automatisch die Leistung aus – entscheidend ist die tatsächliche AU.
Ist Krankentagegeld steuerpflichtig?
- Krankentagegeld selbst:
Die ausgezahlten Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung sind steuerfrei. Sie beeinflussen daher nicht Deinen Steuersatz im folgenden Jahr.
- Beiträge zur Versicherung:
Theoretisch können die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
In der Praxis ist der Freibetrag meist bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschöpft, sodass sich ein steuerlicher Vorteil nur selten ergibt.