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Eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung klingt für viele nach einer unkomplizierten Lösung. Besonders dann, wenn Vorerkrankungen bestehen oder Unsicherheit über die eigene Gesundheitsakte herrscht.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, warum diese Prüfung so wichtig ist und welche Aspekte im Rahmen der Antragstellung berücksichtigt werden. Viele möchten zudem verstehen, wie der Gesundheitszustand geprüft wird, welche Folgen falsche Angaben haben können und welche Besonderheiten im Basistarif gelten.
In diesem Beitrag erhalten Sie eine kompakte und fundierte Einordnung: Welche Möglichkeiten realistisch sind, wie eine anonyme Risikovoranfrage helfen kann und worauf Sie achten sollten, um spätere Probleme zu vermeiden.
Nein. Sowohl beim Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung (PKV) als auch beim Wechsel von einem privaten Krankenversicherer zu einem anderen ist grundsätzlich eine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Eine Ausnahme bildet der Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers: Hier ist in vielen Fällen keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich – allerdings nur, wenn der neue Tarif keine Mehrleistungen gegenüber dem bisherigen Tarif enthält.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung gilt in der privaten Krankenversicherung (PKV) kein Solidaritätsprinzip. Die Beiträge werden individuell berechnet – unter anderem auf Basis deines Gesundheitszustands und deines Risikos. Gleichzeitig erhältst du genau die Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden. Dieses Prinzip wird als Äquivalenzprinzip bezeichnet.
Wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, kann der Nachwuchs im Rahmen der sogenannten Kindernachversicherung mit einer Frist von in der Regel 2 Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat krankenversichert werden.
Die Kindernachversicherung ist jedoch nur beim Versicherer des Elternteils möglich. Der Versicherungsschutz darf nicht höherwertiger als der des Elternteils sein.
Da für Beamte die PKV anders als die GKV eine passgenaue Ergänzung zur Beihilfe bietet, gibt es die sogenannte Beamtenöffnungsaktion (nicht alle Versicherer nehmen teil).
Hierbei gibt es zwar eine Gesundheitsprüfung, der teilnehmende Versicherer darf den Versicherungsschutz jedoch nicht ablehnen. Er darf maximal einen Risikozuschlag von 30% erheben, aber keine Leistungsausschlüsse herausgeben. Einen Beihilfeergänzungstarif darf der Versicherer trotzdem ablehnen.
Es gibt viele private Krankenversicherer in Deutschland, aber keinen, der klassische PKV ohne Gesundheitsprüfung anbietet. Mit Vorerkrankungen kannst du trotzdem bei vielen großen Gesellschaften Aufnahmechancen haben. Teils mit Zuschlägen oder Ausschlüssen, teils sogar ohne – je nachdem, wie das Risiko bewertet wird. Eine anonyme Risikovoranfrage und ein Vergleich bei mehreren Anbietern ist daher oft der beste Weg, um passende Versicherungsangebote zu finden. Wir helfen Dir dabei.