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Ein PKV-Optionstarif ist wie ein strategischer Türöffner in die private Krankenversicherung – und das mit sehr geringem Risiko. Mit einem solchen Tarif sicherst Du Dir bereits heute das Recht, zu einem späteren Zeitpunkt in die PKV zu wechseln, ohne dass dann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Dein aktueller Gesundheitszustand wird dabei gewissermaßen „eingefroren“. Das bedeutet: Maßgeblich sind die heutigen Gesundheitsangaben – unabhängig davon, wie sich Dein Gesundheitszustand in den kommenden Jahren entwickelt.
Das Ganze funktioniert wie ein Joker, den Du dann einsetzen kannst, wenn sich Deine Lebenssituation verändert – zum Beispiel, wenn Du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest, verbeamtet wirst oder den Schritt in die Selbstständigkeit gehst. In diesen Momenten kannst Du den Wechsel in die PKV deutlich erleichtert vollziehen, selbst wenn sich Dein Gesundheit zwischenzeitlich verschlechtert haben sollte.
Gerade für junge und gesunde Menschen ist ein Optionstarif daher eine clevere Möglichkeit, sich frühzeitig gute Ausgangsbedingungen für die Zukunft zu sichern – oft schon für einen vergleichsweise geringen monatlichen Beitrag. So bleibst Du flexibel und reduzierst das Risiko, später aufgrund gesundheitlicher Veränderungen keinen oder nur erschwerten Zugang zur PKV zu erhalten.
Wenn Du bereits Vater bist, kann es sinnvoll sein, auch für Dein Kind bzw. Deine Kinder einen PKV-Optionstarif abzuschließen.
Der Hintergrund: Kinder können später nicht automatisch in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Voraussetzung ist immer eine Gesundheitsprüfung – und gerade bei Kindern liegen heute häufig bereits Vorerkrankungen oder dokumentierte Behandlungen vor, die einen späteren Wechsel erschweren oder sogar unmöglich machen können.
Der Optionstarif ist – wie Du vielleicht schon gemerkt hast – keine vollwertige Krankenversicherung. Er sichert Dir lediglich ein späteres Eintrittsrecht in die PKV, ersetzt aber keinen bestehenden Versicherungsschutz.
Der wichtigste Punkt: Während der Laufzeit des Optionstarifs besteht kein Leistungsanspruch. Du musst in dieser Zeit unbedingt anderweitig krankenversichert sein (z. B. gesetzlich oder über eine andere private Absicherung). Der Optionstarif dient ausschließlich dazu, Dir den Zugang zur PKV für die Zukunft zu sichern.
Ein zentraler Punkt beim Optionstarif ist die begrenzte Laufzeit.
In vielen Fällen läuft der Optionstarif über einen festen Zeitraum (häufig z. B. 10 Jahre oder bis zu einem bestimmten Alter). Innerhalb dieser Zeit musst Du Dich entscheiden, ob Du in die PKV wechselst.
Wenn Du die Option nicht nutzt, verfällt sie in der Regel. Die gezahlten Beiträge sind dann der „Preis“ für die Absicherung der Möglichkeit – auch wenn Du sie nicht in Anspruch genommen hast.
Nach Ablauf des Optionstarifs gilt, Bei einem späteren Wechselwunsch wird wieder eine Gesundheitsprüfung fällig. Dein dann aktueller Gesundheitszustand ist entscheidend. Der Vorteil des heute „eingefrorenen“ Gesundheitszustands entfällt somit vollständig.