GESUNDHEIT 

BRILLEN VERSICHERUNG

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BRILLEN VERSICHERUNG

Die Augen werden mehr und mehr gefordert, insbesondere beim stundenlangen Arbeiten am Computer. Selbst Personen, die jahrelang ohne Sehhilfe auskamen, benötigen oft nach ein paar Jahren Bildschirmarbeit dann doch ein Hilfsmittel zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit. Sei es nun eine Brille oder Kontaktlinsen. Auch werden mit zunehmendem Alter die Augen nicht besser.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt mit Ausnahme der Kinder Brille (bis zum 18. Lebensjahr) keine Leistungen für Sehhilfen. Ausgenommen es liegt eine schwere Sehbehinderung vor.

Dabei können die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen leicht mehrere hundert Euro ausmachen. Kontaktlinsen sind häufig sogar noch teurer, vor allem dann, wenn die hygienischeren Tageslinsen verwendet werden.

Unsere Brillenversicherung können Sie ganz einfach ohne Gesundheitsfragen abschließen.

Rufen Sie uns an

02365 / 202890

Wir sind für Sie da von Montags bis Freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr

INFORMATION

  • 90% des Rechnungsbetrages, maximal 300 EUR je Sehhilfe in zwei Jahren.
    Nach Vollendung des 14. Lebensjahres ist Voraussetzung, dass sich die Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien auf einem Auge ändert. Ansonsten werden die Aufwendungen für eine Sehhilfe frühestens zwei Jahre nach Bezug der letzten Sehhilfe erstattet.
  • Als Sehhilfen gelten Brillengläser und -gestelle sowie Kontaktlinsen, auch Tages- und Monatslinsen.
  • Die Aufwendungen für Reparaturen von Sehhilfen werden nicht ersetzt
  • LASIK-Operationen sind nicht mitversichert 
  • 80% des Rechnungsbetrages maximal 600 Euro je vom Arzt verordnetes Hörgerät (einschließlich Reparatur und Wartung
  • Wir ersetzen nicht die Aufwendungen für Gebrauch (z.B. Batterien) und Pflege (z.B. Reinigungsmittel) des Hörgerätes.
  • 80% des Rechnungsbetrages für sonstige Hilfsmittel (einschließlich Reparatur und Wartung) nach vorheriger Leistung der GKV maximal 300 EUR je Kalenderjahr. Die Aufwendungen rechnen wir dem Kalenderjahr zu, in dem das Hilfsmittel bezogen worden ist.
  • Aufwendungen für die Reparatur an Sohlen und Absätzen von orthopädischen Maßschuhen werden nicht ersetzt
  • 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit
  • 3 Monate beträgt die allgemeine Wartezeit

 

NICHT versichert:

  • Heilpraktiker
  • Naturheilverfahren
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Schutzimpfungen
  • Vorsorgeuntersuchungen

Preis für 30 jährige:

8,58 Euro im Monat

 

  • 100% Erstattung für die Aufwendungen zum Ausgleich einer Fehlsichtigkeit dienenden Sehhilfen (Brillengestelle, Gläser und Kontaktlinsen). Die Erstattung umfasst die erstmalige Ausstattung und die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Sehhilfen. Die Summe der Versicherungsleistung innerhalb von 24 Monaten ist auf 300,00 EUR begrenzt.
  • 100% Erstattung für die Aufwendungen von Laserbehandlungen zur Sehschärfenkorrektur (z. B. LASEK, LASIK inkl. Vor- und Nachuntersuchungen), jedoch maximal 750,00 EUR pro Auge. Ein erneuter Leistungsanspruch entsteht erst nach Ablauf von 60 Monaten.
  • 100% Erstattung für die Aufwendungen vom Arzt verordneter Hörgeräte. Dabei ist die Versicherungsleistung je Ohr auf 800,00 EUR innerhalb von 36 Monaten begrenzt. Aufwendungen für Gebrauch (z. B. Batterien) und Pflege (z. B. Reinigungsmittel) sind nicht erstattungsfähig.
  • 100% Erstattung für sonstige Hilfsmittel (Perücken, Schlafapnoegeräte, Insulinpumpen, Krankenfahrstühle, Beatmungsgeräte) und Aufwendungen für vom Arzt verordnete Perücken, Schlafapnoegeräte, Insulinpumpen, Krankenfahrstühle und Beatmungsgeräte. Die Summe der Versicherungsleistung innerhalb von 24 Monaten ist auf 300,00 EUR begrenzt. Sofern für Aufwendungen gemäß a) bis d) ein Anspruch auf Leistungen gegenüber der GKV besteht, sind diese zuerst in Anspruch zu nehmen. In diesen Fällen wird maximal die noch verbleibende Differenz zu den tatsächlich entstandenen Aufwendungen gezahlt. In den ersten 24 Monaten wird pro versicherter Person die Versicherungsleistung für die genannten Leistungsinhalte des Tarifs auf
    • - 100,00 EUR innerhalb der ersten 12 Monate
    • - 200,00 EUR innerhalb der ersten 24 Monate
      begrenzt.
  • Der versicherten Person steht die Wahl unter den niedergelassenen oder unter den in Krankenhausambulanzen oder in medizinischen Versorgungszentren approbierten Ärzten frei.
  • 2 Jahre Mindestvertragslaufzeit
  • Keine Wartezeiten

 

NICHT versichert:

  • Heilpraktiker
  • Naturheilverfahren
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Schutzimpfungen
  • Vorsorgeuntersuchungen

Preis für 21-60 jährige:

10,95 Euro im Monat

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