GESUNDHEIT 

AMBULANTE VORSORGE VERSICHERUNG

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AMBULANTE VORSORGE

Moderne Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeuntersuchungen helfen, rechtzeitig schwerwiegendere Erkrankungen zu erkennen und diese frühzeitig therapieren zu können.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben in Bezug auf die Vorsorgemaßnahmen enge Grenzen. Eine Vielzahl von Vorsorgeuntersuchungen erhalten Kassenpatienten nur, wenn sie bereit sind, diese Leistungen privat zu bezahlen. Häufig werden mögliche Vorsorgeuntersuchungen deshalb aus finanziellen Gründen nicht durchgeführt.

Unsere angebotenen Vorsorge Zusatzversicherungen können Sie ohne Gesundheitsprüfung abschließen und bieten zahlreiche mitversicherte Vorsorgeuntersuchungen an.

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Wir sind für Sie da von Montags bis Freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr

TARIFE

  • Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) werden zu 100% erstattet. Sehhilfen werden nach evtl. Vorleistung GKV/PKV erstattet. Die tarifliche Leistung ist begrenzt auf 125 Euro. Ab dem 50. Lebensjahr erhöht sich der Erstattungsanspruch auf insgesamt 250 Euro.
  • Sehhilfen sind alle zwei Jahre erstattungsfähig. Bei Kindern entsteht bereits vor Ablauf von zwei Versicherungsjahren ein erneuter Anspruch, wenn sich die Sehschärfe je Auge um mindestens 0,5 Dioptrien ändert.
  • Laserbehandlung ist nicht erstattungsfähig.
  • Erstattet wird Vorsorge für Kinder und Jugendliche, Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft, Krebsfrüherkennung ohne Mindestalteranforderung, allgemeine Vorsorge, reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen, zahnmedizinische Vorsorge (Professionelle Zahnreinigung, Fluoridierungsmaßnahmen, Fissurenversiegelung und Prothesenreinigung bei Zahnsteinbildung.
  • Erstattet werden innerhalb von zwei Versicherungsjahren zu 80% der in Deutschland durchgeführten, ambulanten Vorsorgeuntersuchungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 500 Euro. Die Aufwendungen werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ/GOZ erstattet.    
  • Bei Entbindungen wird eine Entbindungspauschale von 150 Euro gezahlt.
  • Die Differenzkosten bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses sind erstattungsfähig. Erbringt die GKV keine Vorleistung, besteht keine Leistungspflicht.
  • Auslandskrankenversicherung für Auslandsreisen bis zu 42 Tagen.
  • Ist die Rückreise nach Ablauf des 42. Tages aus medizinischen Gründen nicht möglich, verlängert sich die Leistungspflicht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
  • Die Mehrkosten für einen medizinisch notwendig ärztlich angeordneten Rücktransport sind erstattungsfähig. Überführungskosten sind bis maximal 10.000 Euro erstattungsfähig
  • Bestattungskosten sind nicht erstattungsfähig.
  • Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.
  • In diesem Tarif werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Es handelt sich um einen reinen Risikotarif.
  • Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. Das Versicherungsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. in dem der Versicherungsbeginn war.

Preisbeispiel für 30jährige:

13,73 Euro im Monat

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