RISIKO & VORSORGE 

UNFALL VERSICHERUNG

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UNFALL VERSICHERUNG

Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen

 

Alle 3,8 Sekunden und insgesamt rund 8,3 Millionen Mal im Jahr passiert in Deutschland ein Unfall. Laut Statistik passieren die meisten davon im Haushalt und in der Freizeit. Dort bietet Ihnen die gesetzliche Unfallversicherung allerdings keinen Versicherungsschutz. Denn dieser besteht nur bei der Arbeit, in der (Hoch-)Schule, in Tageseinrichtungen sowie auf den direkten Wegen dorthin beziehungsweise nach Hause und das nur unzureichend. In über der Hälfte aller Fälle sind Sie bei einem Unfall damit nicht abgesichert. Nicht jeder Unfall geht glücklich aus: Im Fall längerer Krankenhausaufenthalte oder bleibender Gesundheitsschäden können die sozialen und wirtschaftlichen Folgen für Sie erheblich sein.

Den Leistungsumfang Ihrer Unfallversicherung ohne Gesundheitsfragen bestimmen Sie für sich und Ihre Familie nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und Wünschen.

Rufen Sie uns an

02365 / 202890

Wir sind für Sie da von Montags bis Freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr

TARIFE

Es gilt ein erweiterter Unfallbegriff:

  • Erhöhte Kraftanstrengung /Eigenbewegung
  • Unfälle bei Rettung von Menschen, Tieren oder Sachen
  • Unfälle bei gewalttätigen Auseinandersetzungen (z.B. Innere Unruhen), wenn die versicherte Person nicht auf Seiten der Unruhestifter
  • Tauchunfälle inklusive Druckkammerbehandlung und Therapiekosten bei einer Dekompressionskrankheit
  • Unfälle im Wasser
  • Erfrierungen
  • Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug
  • Sonnenbrand / Sonnenstich
  • Vergiftung durch Gase und Dämpfe
  • Gesundheitsschädigungen durch Impfungen
  • Unfälle durch Trunkenheit
  • Unfälle durch Trunkenheit beim Lenken von Kraftfahrzeugen
  • Unfälle beim Lenken von Kraftfahrzeugen infolge Übermüdung
  • Unfälle infolge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkt
  • Ein Herzinfarkt oder Schlaganfall innerhalb einer Stunde nach dem Unfall gilt als Unfallfolge
  • Versicherungsschutz auf Reisen im Ausland, wenn die versicherte Person  von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen überrascht wird
  • Versicherungsschutz bei Fahrtveranstaltungen (z.B. Stern-, Zuverlässigkeits- und Orientierungsfahrten), wenn es allein auf die Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit ankommt
  • Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen
  • Versicherungsschutz durch Zeckenbisse übertragene Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und Borreliose
  • Nahrungsmittelvergiftungen
  • Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund
  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, wenn diese auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine neue entstandene Epilepsie zurückzuführen sind
  • Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktion aufgrund eines Unfalls oder einer Geiselnahme, Übernahme der Kosten der psychologischen Betreuung
  • Verspätete Hinzuziehung eines Arztes nach einem Unfall, wenn Unfallfolgen zunächst geringfügig erscheinen / nicht erkennbar waren
  • Bei einer einfachen Obliegenheitsverletzung nach einem Unfall bleibt der Versicherungsschutz bestehen

Leistungsverbesserung bei Invalidität

  • Verlängerte Eintritts- und Anmeldefristen für Invalidität
  • Mitwirkungsanteil bei Krankheiten und Gebrechen 35%
  • Verbesserte Gliedertaxe

Bergungs- und Rettungskosten

  • Beitragsfrei mitversichert bis 100.000 Euro
  • Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze nach einem Unfall, auch dann, wenn ein Unfall unmittelbar drohte oder zu vermuten war
  • Ärztlich angeordneter Transport zum Krankenhaus, Spezialklinik oder Druckkammer
  • Rücktransportkosten der versicherten Person zum ständigen Wohnsitz
  • Kosten für Heimfahrt / Unterbringung der mitreisenden minderjährigen Kinder und des Partners bei Unfall der versicherten Person im Ausland
  • Bestattungskosten alternativ zur Überführung bei Auslandsunfall bis 5000 Euro

Unfalltod

  • Zahlung bei Tod der versicherten Person innerhalb von zwei Jahren nach dem Unfall, sofern keine Invalidität eingetreten ist
  • Keine Ausschlussklauseln für Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörung bis 20.000 Euro
  • Leistung bei Verschollenheit
  • Dreifache Leistung an die berechtigten Kinder bei Tod beider beim Versicherer unfallversicherten Eltern durch denselben Unfall, wenn minderjährige Kinder zurückbleiben bis 100.000 Euro

Unfall Krankenhaustagegeld

  • Maximale Leistungsdauer fünf Jahre und über das 5. Jahr hinaus, wenn eine Nachbehandlung nicht früher möglich war
  • Zahlung auch in gemischten Instituten
  • Verdoppelung bei Krankheitsaufenthalt im Ausland
  • Komageld bis zu zwei Jahre
  • Leistung bei ambulanten Operationen (mindestens sieben Tage arbeitsunfähig) 
  • Rooming-in. Doppeltes Unfall-Krankenhaustagegeld für bis zu 10 Übernachtungen

Kosten für kosmetische Operationen einschl. Zahnbehandlung und Zahnersatz

  • Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten für alle Zähne bis zur Höhe der Versicherungssumme

Beitragsbefreiung bei Tode des Versicherungsnehmers

  • Stirbt der Versicherungsnehmer, läuft die Versicherung beitragsfrei bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, wenn der Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeginn das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte

Einmalzahlung bei schwerer Erkrankung optional versicherbar
Günstigere Beiträge durch Personennachlass

  • Nachlass von 10 Prozent bei drei Personen
  • Nachlass von 15 Prozent bei vier Personen

 

Preisbeispiel für 18-64 jährige

9,08 Euro im Monat

Leistung bei Vollinvalidität:  250.000 Euro
Invaliditäts-Grundsumme:  25.000 Euro
Unfall-Krankenhaustagegeld:  20 Euro
Bergungs- und Rettungskosten:  100.000 Euro

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