Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es aktuell für eine Betragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit. Damit können Sie Ihre Altersvorsorge gegen Berufsunfähigkeit absichern. Für eine Absicherung einer Berufsunfähigkeitsrente ohne Gesundheitsfragen gibt es aktuell keinen Anbieter.
Einige Anbieter bieten sog. “BU-Aktionen” an, bei denen man nur eine, drei oder fünf Frage(n) zur Gesundheit beantworten muss. Diese Versicherer finden Sie bei uns im Angebot zusammen mit dem Aktionszeitraum.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich im Vorfeld eine Gesundheitsvorprüfung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung von uns durchführen zu lassen – Mit unserer Spezialisierung auf diesen Bereich und mehreren tausend abgewickelten Berufsunfähigkeitsversicherungsanträgen, konnten wir schon vielen Kunden helfen Ihre Arbeitskraft gezielt abzusichern.
Der Versicherer ermöglicht für Personen der Berufsgruppen A++, A+ und A dauerhaft einen Abschluss mit verkürzter Gesundheitsprüfung, wenn nicht mehr als 1.000.- Euro BU-Rente / Monat abgesichert werden sollen.
Maximal 1.750 Euro BU-Rente können Sie mit verkürzter Gesundheitsprüfung bei dem Versicherer beantragen, wenn Ihr Eintrittsalter unter 36 Jahren liegt und Sie einen bestimmten Anlass innerhalb der letzten 6 Monate nachweisen können.
Zum Gesundheitszustand erklärt die zu versichernde Person:
Dies sind die Rahmenbedingungen für die Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung mit wenig Gesundheitsfragen:
Einer der folgenden Anlässe muss bei der versicherten Person eingetreten und binnen 6 Monaten nachgewiesen werden:
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und Patentanwälte, die Mitglied im Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer [BDASW] sind, oder werden, können die BU mit einfacher Gesundheitserklärung beantragen. Ohne zeitliche Befristung.
Hiermit erkläre ich,
Der 6-Wochen-Zeitraum bezieht sich jeweils auf die Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung. Kürzere Behandlungen verschiedener Erkrankungen oder Verletzungen müssen nicht addiert werden. Konsultieren Sie im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Verletzung mehrere Ärzte oder Therapeuten (auch verschiedener Fachrichtungen), so ist das als eine Behandlung anzusehen.
Mit „behandeln“ oder „Behandlung“ ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (außer Verhütungsmittel) gemeint, also der Behandlung mit Medikamenten, die ärztlicherseits verordnet sind oder wurden.
Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen:
Das sind die Rahmenbedingungen für die BU mit wenig Gesundheitsfragen:
Der Versicherer bietet eine BU mit „vereinfachten“ Gesundheitsfragen für junge Leute bis 35 Jahre an. Vorausgesetzt, sie haben den richtigen (kaufmännischen oder akademischen) Beruf. Die Annahme kann online (von uns) geprüft werden.
Es gibt eine Frage nach Körpergröße und Gewicht.
Anschließend gibt es die folgenden Gesundheitsfragen:
Bei „ja“ weitere Fragen:
a. Wurden Ihnen in den letzten sechs Monaten Medikamente verschrieben oder verabreicht?
b. Waren Sie in den letzten fünf Jahren für mehr als 14 Kalendertage durchgehend aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, Ihre übliche Tätigkeit (berufliche Tätigkeit, Teilnahme am Schulunterricht, Studium) auszuüben oder sind Sie derzeit dazu nicht in der Lage?
c. Wurden Sie in den letzten fünf Jahren wegen des Genusses von Alkohol oder anderer Suchtmittel beraten oder behandelt?
d. Sind Sie in den letzten fünf Jahren untersucht oder behandelt worden wegen einer Herzerkrankung, Tumorerkrankung, Nierenerkrankung oder Diabetes?
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, füllen Sie einfach das Formular unten aus und wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.