Die Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit wird von den meisten Menschen unterschätzt. Viele sind erstens nicht richtig informiert welche Kosten auf sie zukommen und zweitens, was es in der Realität bedeutet jemanden zu Hause zu pflegen.
Nehmen die Pflegebedürftigen die Pflegeleistungen im ambulanten Bereich - also zu Hause - in Anspruch, erhalten sie eine Geldleistung in Höhe von 316 Euro beim Pflegegrad 2, 545 Euro beim Pflegegrad 3, 728 Euro beim Pflegegrad 4 und 901 Euro be idem Pflgegrad 5.
Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden. Dafür stehen beim Pflegegrad 2 689 Euro, beim Pflegegrad 3 1.298 Euro, beim Pflegegrad 4 1.612 Euro und bei dem Pflegegrad 5 1.995 Euro zur Verfügung.
Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in vollstationären Einrichtungen erfolgen. In der vollstationären Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegegrad 1 125 Euro, in Pflegegrad 2 770 Euro, in Pflegegrad 3 1.262 Euro, in Pflegegrad 4 1.775 Euro und in Pflegegrad 5 2.005 Euro gezahlt.
Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Diese tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.
Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen werden, am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Sie sind der Meinung sind, dass Sie mit der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits bestens abgesichert sind? Dann überprüfen Sie bitte Ihren Standpunkt unbedingt mit dem Pflegenavigator der AOK. Wählen Sie ein geeignetes Pflegeheim in Ihrer Nähe aus, und Sie bekommen angezeigt, wieviel Eigenanteil Sie zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung noch privat aufwenden müssen: www.aok-pflegeheimnavigator.de
Bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es aktuell nur einen Anbieter der auf Gesundheitsfragen verzichtet und mit einer 3-jährigen Wartezeit arbeitet. Eine Handvoll Versicherer stellen vereinfachte Gesundheitsfragen.
Bei der Pflegerentenversicherung gibt es derzeit nur einen Anbieter, der auf Gesundheitsfragen verzichtet, dafür aber eine 10-Jährige Wartezeit eingebaut hat.
Eine Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ist der neue Pflege Bahr. Die Förderquote ist bei jungen Menschen noch sehr hoch, nimmt aber bei Personen über 40 Jahre bereits sehr stark ab. Daher sollte man sich – sofern möglich - immer um Alternativen bemühen, damit man im Pflegefall umfassend abgesichert ist.
Seit dem 01.01.2013 wird der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung gefördert. Die staatliche Förderung beträgt einheitlich 5 Euro pro Monat, wenn Sie selbst mindestens 10 Euro monatlich zahlen. Damit ergibt sich ein Mindestbeitrag von 15 Euro monatlich für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung.
Es sind alle Personen zulagenberechtigt, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, haben Sie einen Aufnahmeanspruch in den Pflege-Bahr. Der Versicherer darf Sie nicht ablehnen. Ebenso wenig darf er nach Ihrem Gesundheitszustand fragen. Mögliche Vorerkrankungen haben deshalb keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Vertrages, über den Versicherungsumfang oder die Beitragshöhe in der staatlich geförderten Pflegeversicherung.
Achtung: Die staatliche Zulage wird nur für einen Pflege Bahr Vertrag gewährt.
Der Gesetzgeber hat folgende Mindestleistungen für den Pflege-Bahr vorgeschrieben, damit eine Pflegezusatzversicherung staatlich förderfähig ist:
Die staatliche Zulage wird direkt vom Versicherer bei der zuständigen zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Bis zur Zahlung der Zulage stundet das Versicherungsunternehmen den monatlichen Zahlbeitrag in Höhe von fünf Euro.
Zur Beantragung der Zulage wird die Rentenversicherungsnummer des Versicherungsnehmers benötigt. Falls noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, beantragt der Versicherer bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung eine Zulagennummer für Sie.
Kein Leistungsanspruch besteht, wenn folgende Krankheiten vor bzw. bei Antragstellung diagnostiziert wurden:
Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn
innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.
*Hinweis zu psychischen Erkrankungen:
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.). Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.
Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4
Leistung bei Laienpflege
Dynamik auch im Pflegefall bis Alter 71
Keine Wartezeit
Leistung weltweit
Assistance-Leistungen kostenfrei
Die vereinfachten Gesundheitsfragen lauten:
Bitte geben Sie zusätzlich noch Körpergröße und Gewicht an:
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, füllen Sie einfach das Formular unten aus und wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.