RISIKO & VORSORGE 

PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

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PRIVATE PFLEGEVERSICHERUNG

Pflegeversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Absicherung gegen Pflegebedürftigkeit wird von den meisten Menschen unterschätzt. Viele sind erstens nicht richtig informiert welche Kosten auf sie zukommen und zweitens, was es in der Realität bedeutet jemanden zu Hause zu pflegen.


Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im Überblick

Nehmen die Pflegebedürftigen die Pflegeleistungen im ambulanten Bereich - also zu Hause - in Anspruch, erhalten sie eine Geldleistung in Höhe von 316 Euro beim Pflegegrad 2, 545 Euro beim Pflegegrad 3, 728 Euro beim Pflegegrad 4 und 901 Euro be idem Pflgegrad 5.

Die Hilfeleistungen können auch von professionellen Pflegediensten (z.B. Sozialstationen) ausgeführt werden. Dafür stehen beim Pflegegrad 2 689 Euro, beim Pflegegrad 3 1.298 Euro, beim Pflegegrad 4 1.612 Euro und bei dem Pflegegrad 5 1.995 Euro zur Verfügung.

Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in vollstationären Einrichtungen erfolgen. In der vollstationären Pflege werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegegrad 1 125 Euro, in Pflegegrad 2 770 Euro, in Pflegegrad 3 1.262 Euro, in Pflegegrad 4 1.775 Euro und in Pflegegrad 5 2.005 Euro gezahlt.

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur Erstattung der Kosten für die Inanspruchnahme einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Diese tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.

Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate übertragen werden, am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.


Wie groß ist meine Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit?

Sie sind der Meinung sind, dass Sie mit der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits bestens abgesichert sind? Dann überprüfen Sie bitte Ihren Standpunkt unbedingt mit dem Pflegenavigator der AOK. Wählen Sie ein geeignetes Pflegeheim in Ihrer Nähe aus, und Sie bekommen angezeigt, wieviel Eigenanteil Sie zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung noch privat aufwenden müssen: www.aok-pflegeheimnavigator.de


Pflegebedürftigkeit absichern

  • Pflegerente (Zahlung einer lebenslangen garantierten Rente plus Überschüsse)
  • Pflegetagegeld (Zahlung eines festen Pflegetagessatzes für die entsprechende Pflegegrade 1 bis 5)


Pflegeversicherung ohne Gesundheitsfragen

Bei der Pflegetagegeldversicherung gibt es aktuell nur einen Anbieter der auf Gesundheitsfragen verzichtet und mit einer 3-jährigen Wartezeit arbeitet. Eine Handvoll Versicherer stellen vereinfachte Gesundheitsfragen.

Bei der Pflegerentenversicherung gibt es derzeit nur einen Anbieter, der auf Gesundheitsfragen verzichtet, dafür aber eine 10-Jährige Wartezeit eingebaut hat.
Eine Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ist der neue Pflege Bahr. Die Förderquote ist bei jungen Menschen noch sehr hoch, nimmt aber bei Personen über 40 Jahre bereits sehr stark ab. Daher sollte man sich – sofern möglich - immer um Alternativen bemühen, damit man im Pflegefall umfassend abgesichert ist.


Pflege Bahr - Die staatlich geförderte Pflegeversicherung

Seit dem 01.01.2013 wird der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung gefördert. Die staatliche Förderung beträgt einheitlich 5 Euro pro Monat, wenn Sie selbst mindestens 10 Euro monatlich zahlen. Damit ergibt sich ein Mindestbeitrag von 15 Euro monatlich für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung.


Wer kann die neue staatliche Pflege Bahr Förderung beantragen?

Es sind alle Personen zulagenberechtigt, die die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Versicherungsnehmer ist in der Sozialen oder der Privaten Pflegepflichtversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung) versichert.
  • Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses darf der Versicherungsnehmer keine Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen oder in der Vergangenheit bezogen haben.
  • Bei Vertragsabschluss muss der Versicherungsnehmer das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wenn Sie die oben genannten Bedingungen erfüllen, haben Sie einen Aufnahmeanspruch in den Pflege-Bahr. Der Versicherer darf Sie nicht ablehnen. Ebenso wenig darf er nach Ihrem Gesundheitszustand fragen. Mögliche Vorerkrankungen haben deshalb keinen Einfluss auf das Zustandekommen des Vertrages, über den Versicherungsumfang oder die Beitragshöhe in der staatlich geförderten Pflegeversicherung.

Achtung: Die staatliche Zulage wird nur für einen Pflege Bahr Vertrag gewährt.


Welche Leistungen bietet der Pflege-Bahr?

Der Gesetzgeber hat folgende Mindestleistungen für den Pflege-Bahr vorgeschrieben, damit eine Pflegezusatzversicherung staatlich förderfähig ist:

  • bei Pflegegrad 5 ein Pflegegeld von mindestens 600 Euro monatlich
  • bei Pflegegrad 4 mindestens 40 Prozent der Leistungen bei Pflegegrad 5
  • bei Pflegegrad 3 mindestens 30 Prozent der Leistungen bei Pflegegrad 5
  • bei Pflegegrad 2 mindestens 20 Prozent der Leistungen bei Pflegegrad 5
  • bei Pflegegrad 1 mindestens 10 Prozent der Leistungen bei Pflegegrad 5
Die Versicherer können auch förderfähige Tarife mit höheren Leistungen anbieten. Sie dürfen aber die Höhe der bei Vertragsabschluss geltenden Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung nicht überschreiten.


Wie wird die staatliche Pflege Bahr Zulage in Höhe von 60 Euro beantragt?

Die staatliche Zulage wird direkt vom Versicherer bei der zuständigen zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung beantragt. Bis zur Zahlung der Zulage stundet das Versicherungsunternehmen den monatlichen Zahlbeitrag in Höhe von fünf Euro.

Zur Beantragung der Zulage wird die Rentenversicherungsnummer des Versicherungsnehmers benötigt. Falls noch keine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, beantragt der Versicherer bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung eine Zulagennummer für Sie.

Rufen Sie uns an

02365 / 202890

Wir sind für Sie da von Montags bis Freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr

ANGEBOTE

Pflegetagegeld ohne Gesundheitsfragen

Kein Leistungsanspruch besteht, wenn folgende Krankheiten vor bzw. bei Antragstellung diagnostiziert wurden:

  1. Erkrankungen des Gehirns und des zentralen Nervensystems
    Alzheimer, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Apallisches Syndrom (Wachkoma), Hydrazephalus, Multiple Sklerose, Myasthenia gravis, Bewegungskoordinationsstörungen (Ataxien), Parkinson Krankheit, Creutzfeld-Jacob, Schlaganfall, Demenz, Querschnittslähmung, Epilepsie
  2. Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems
    Arterienaneurysma, Herzklappenerkrankung, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz, Konorarsklerose, Periphere arterielle Verschlusskrankheit
  3. Erkrankungen innerer Organe und Stoffwechselerkrankungen
    Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), Insulinpflichtiger Diabetes mellitus, Leberzirrhose, Mukoviszidose, Niereninsuffizienz
  4. Erkrankungen des Immunsystems
    HIV-Infektion, AIDS
  5. Erkrankungen des Muskel-Skelettsystems
    Arthrose, Muskeldystrophie, Rheuma
  6. Genetische Erkrankungen
    Chorea Huntington, Down-Syndrom (Trisomie 21)
  7. Sonstige Erkrankungen
    Adipositas ab Grad II (BMI > 35), Autismus, Chronische offene Wunden, Psychische Erkrankungen*, Suchterkrankung (Alkohol, Drogen, Medikamente), Vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegalie-Virus, Toxoplasmose, medikamenten-induzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchsschäden)

Mir ist bekannt, dass kein Leistungsanspruch besteht, wenn

innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) bösartiger Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor erfolgte; diese Einschränkung gilt jedoch nur, wenn mir diese ärztliche Diagnose oder Behandlung oder das ärztliche Anraten bei Antragstellung bekannt sind und die Krankheit für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit zumindest mitursächlich ist. Wenn ausschließlich Hautkrebs diagnostiziert wurde, ist ein Leistungsanspruch jedoch nicht ausgeschlossen.

*Hinweis zu psychischen Erkrankungen:
Ein Leistungsanspruch besteht, wenn die Behandlung abgeschlossen ist und nicht länger als 2 Monate gedauert hat, z. B. bei Behandlung durch Schulpsychologen (Verhaltensauffälligkeiten in der Schulzeit), Prüfungsstress, Traumabewältigung (Scheidung, Verlust etc.). Unterstützungsmaßnahmen wie die psychologische Beratung während einer Rehamaßnahme, einer Anschlussheilbehandlung oder einer onkologischen Therapie sind sinnvoll und nicht als Behandlung einer psychischen Erkrankung anzusehen.

Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4

Leistung bei Laienpflege

Dynamik auch im Pflegefall bis Alter 71

Keine Wartezeit

Leistung weltweit

Assistance-Leistungen kostenfrei

Pflegetagegeldversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung

Die vereinfachten Gesundheitsfragen lauten:

  • „Ist der Body-Mass Index (BMI) größer als 36? Dieser berechnet sich wie folgt: Teilen Sie das Körpergewicht in Kilogramm durch die Körpergröße in Meter. Das Ergebnis nochmals durch die Körpergröße in Meter teilen – jetzt haben Sie den Body-Mass Index. Beispiel: Körpergröße von 1,80 Meter und Gewicht von 85 Kilogramm. Daraus berechnet sich der BMI mit 85 : 1,8 = 47,22 : 1,8 = 26,2 (BMI)

Bitte geben Sie zusätzlich noch Körpergröße und Gewicht an:

  • Wurde bereits ein Antrag auf eine private Pflegeversicherung abgelehnt?
  • Besteht oder bestand in den letzten 5 Jahren eine Pflegebedürftigkeit, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit oder eine anerkannte Schwerbehinderung von mindestens 50% oder wurden jemals Anträge auf Leistungen wegen dieser Fälle gestellt?
  • Fanden in den letzten 10 Jahren Behandlungen oder Untersuchungen statt wegen einer oder mehrerer der folgenden Erkrankungen (durch einen Arzt festgestellt) bzw. stehen noch Testergebnisse aus?
    Schlaganfall, Herzinfarkt, koronare Herzerkrankung, Herzinsuffizienz, Herzfehler, Durchblutungsstörung des Gehirns, Erkrankung des Gehirns, Aneursysma (bestehend), Blutgerinnungsstörung, arterielle Verschlusserkrankung, Diabetes Mellitus, Epilepsie, Demenz, Alzheimer, Parkinson, Morbus Huntington, Neurose, Psychose, schwere Depression, Essstörungen, Schizophrenie, Suchterkrankung, Krebs, Leukämie, HIV Infektion, Mukoviszidose, Multiple Sklerose, systemischer Lupus erythematodes, Rheuma, Polyarthritis, Polyneuropathie, Morbus Bechterew, Osteoporose, Schlafapnoe, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, chronische Pankreatitis, chronische Nierenerkrankung, Nierenversagen, Amyotrophe Lateralsklerose (ALS), Organtransplantation, geistige Behinderung, Wachkoma, Down-Syndrom, chronische Lebererkrankung, chronische Lungenerkrankung, chronische Muskelerkrankung, chronische Infektionserkrankheiten?“
  • Leistungsübersicht
    • Pflegegrad 1: ambulant + stationär 5 % des vereinbarten Tagegeldes
    • Pflegegrad 2: ambulant 40 % + stationär 100% des vereinbarten Tagegeldes
    • Pflegegrad 3: ambulant 65 % + stationär 100% des vereinbarten Tagegeldes
    • Pflegegrad 4 : ambulant 85% + stationär 100 % des vereinbarten Tagegeldes
    • Pflegegrad 5: ambulant + stationär 100% des vereinbarten Tagegeldes
  • Beitragsfreistellung ab Pflegestufe 2
  • Einmalzahlung bei erstmaligem Eintritt der Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 in Höhe des 30-fachen Tagegeldes
  • Jährliche Dynamik von 4% ohne erneute Gesundheitsprüfung auch im Leistungsfall
  • Nachversicherungsoption bei Tod und Pflegebedürftigkeit des Partners ( Einmalige Erhöhung um 20% möglich bis zum 65 Lebensjahr)
  • Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus wird geleistet
  • Bei suchtbedingter Pflegebedürftigkeit wird geleistet
  • Wechseloption in neuen Tarif aufgrund einer Pflegereform sofern noch keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist
  • Kein Höchsteintrittsalter
  • Alterungsrückstellungen werden gebildet
  • Geltungsbereich ist weltweit
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
  • Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre
  • Keine Wartezeiten

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