RISIKO & VORSORGE 

RENTEN VERSICHERUNG

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Rentenversicherung

Private Rentenversicherung

Die private Rentenversicherung garantiert Ihnen eine lebenslange Rente und bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Beiträge landen abzüglich der Abschlusskosten und den Verwaltungsgebühren im Sicherungsvermögen des jeweiligen Lebensversicherers. Das Guthaben wird im so genannten Deckungsstock mit einem Garantiezins von 1,75 Prozent jährlich verzinst zuzüglich möglicher Überschussanteile, welche aber nicht garantiert sind. Altverträge können noch über einen höheren Garantiezins von bis zu vier Prozent verfügen. Die Anlagepolitik ist bei einer klassischen Rentenversicherung konservativ. Der Aktienanteil darf 35 Prozent nicht übersteigen und liegt im Branchendurchschnitt meistens bei weniger als zehn Prozent. Die Rendite auf den angelegten Sparanteil ergibt sich aus der Garantieverzinsung des Deckungsstocks, den laufenden Überschüssen und von am Ende der Laufzeit eventuell anfallender Schlussüberschüsse.


Die aufgeschobene Rentenversicherung

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung gibt es zwei Phasen. Die Aufschubphase, während der die Beiträge einbezahlt werden, und die Leistungsphase, in der die garantierten Renten zuzüglich der Überschussanteile ausgezahlt werden.


Die Sofortrente oder die Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag

Bei einer Sofortrente wird ein Einmalbeitrag einbezahlt und Sie bekommen nach der Einzahlung regelmäßige Rentenleistungen zuzüglich Überschussanteile ausbezahlt. Die lebenslange Rentenzahlung ist auch dann garantiert, wenn die Summe der Auszahlungen die Einmalzahlung übersteigt.


Die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht

Bei dieser Variante haben Sie zu einem festgelegten Zeitpunkt die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalabfindung.     


Wie werden die Beiträge bei der privaten Rentenversicherung besteuert?

Die Beiträge werden aus dem Nettoeinkommen bezahlt. Die Beiträge für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.


Wie werden die Auszahlungen bei der privaten Rentenversicherung besteuert?

Die Renten aus privaten Rentenversicherungen werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Für Kapitalauszahlungen gilt: Die Erträge sind bei Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren zur Hälfte steuerfrei. Für Verträge ab dem 01.01.2012 gilt das 62. Lebensjahr. Kapitalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind in der Regel steuerfrei.


Auf einen Blick

  • Garantierte lebenslange Leistungen
  • Wahlmöglichkeit zwischen der aufgeschobenen Rente und der Sofortrente
  • Kapitalwahlrecht
  • Rentengarantiezeit frei wählbar – Hier wird die Rente für eine bestimmte Zeit (5, 10 oder 20 Jahre), nach dem Tod der versicherten Person, weiter gezahlt
  • Zusatzbausteine wie Hinterbliebenenrente können mitversichert werden
  • Keine Gesundheitsprüfung


Private Rentenversicherung Vergleich

Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich sich vor dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung beraten zu lassen. Der klassische Vergleich private Rentenversicherung im Internet wirft Ihnen zwar ein Ergebnis aus, welches aber sehr erklärungsbedürftig ist. Oft werden in den Hochrechnungen die Kosten nicht richtig berücksichtigt und nur ungenügend auf produktspezifische Merkmale hingewiesen. Mit unserer Spezialisierung auf die Bereiche Absicherung biometrischer Risiken und Altersvorsorge, konnten wir schon vielen Kunden helfen für Ihren Ruhestand gezielt vorzusorgen.

Rufen Sie uns an

02365 / 202890

Wir sind für Sie da von Montags bis Freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr

INFORMATION

Der Versicherer bietet Ihnen eine Renten-Versicherung, die sich flexibel anpassen lässt - denn häufig kommt es im Leben anders als man denkt. Und erst recht dann, wenn Sie für viele Jahre im Voraus planen müssen. Deshalb wurde für Sie ein Tarif entwickelt, bei dem Sie die Wahl haben:

  • Sie haben eine dynamische Leistungserhöhung
  • Vor Rentenbeginn sind Teilauszahlung ab 1.000 € möglich
  • Sie können den Vertrag unterbrechen, pausieren oder weniger Beitrag zahlen
  • Ab Rentenbeginn sind Teilauszahlungen möglich
  • Sie können den ursprünglichen Rentenbeginn auf später verschieben
  • Sie haben die Möglichkeit zu Sonderzahlungen
  • Keine Gesundheitsfragen


Kapitalanlage bei der privaten Rentenversicherung

Die sogenannte aufgeschobene Renten-Versicherung setzt sich aus 2 Phasen zusammen:

  • Ansparphase
    Aus Ihren Sparbeiträgen wird Kapital angespart, das mit dem gesetzlichen Garantiezins von 1,75 % verzinst wird. Ihr Sparguthaben wächst zusätzlich um die von dem Versicherer erzielten Überschüsse. Aktuell beträgt die Gesamtverzinsung 4,63 %*. Bitte beachten Sie, dass Überschüsse nicht für die gesamte Laufzeit garantiert werden und in Zukunft höher oder niedriger ausfallen können. Nach Ablauf bekommen Sie das angesparte Kapital als lebenslange Rente oder als einmalige Kapitalabfindung ausbezahlt.
  • Rentenphase
    Zum vereinbarten Termin endet die Ansparphase; ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie aus dem gesamten angesparten Kapital eine lebenslange garantierte Rente.
    *Gesamtverzinsung auf die Sparanteile, inkl. Überschussbeteiligung, Schlussüberschuss und Beteiligung an Bewertungsreserven. Sie ist für 2014 garantiert, nicht aber für die gesamte Laufzeit.


Wie wird die laufende Überschussbeteiligung geleistet?

Bei Versicherungsabschluss können Sie wählen, ob die Überschüsse in einem Guthaben angesammelt werden (Verzinsliche Ansammlung) oder ob Sie dafür eine zusätzliche Bonus-Rente (Bonussystem) erhalten:


Ansparphase

  • Verzinsliche Ansammlung
    Ähnlich wie bei einem Sparbuch werden die laufenden Überschussanteile mit Zins und Zinseszins angesammelt. Nach der vereinbarten Laufzeit können Sie den erwirtschafteten Betrag zur Steigerung Ihrer Rente verwenden. Sie können sich das Geld zusammen mit der Kapitalabfindung ausbezahlen lassen. Diese Variante ist genau richtig für Sie, wenn Sie auch im Todesfall oder bei vorzeitiger Vertragsauflösung auf die Auszahlung der Überschüsse als Kapital Wert legen.
  • Bonussystem
    Die jährlichen Überschüsse werden zur Bildung einer zusätzlichen Bonus-Rente verwendet, die nur im Erlebensfall gezahlt wird. Das Bonussystem ist optimal, wenn Sie eine höchstmögliche Rente erzielen möchten und auf die Auszahlung von Überschüssen bei vorzeitiger Vertragsauflösung keinen Wert legen.


Sonderzahlungen sind möglich

Sie können bis zu 2-mal jährlich eine Sonderzahlung von jeweils mindestens 500 € leisten.


Rentenphase

Bis kurz vor Rentenbeginn können Sie flexibel festlegen, in welcher Form die zukünftigen Überschüsse in der Rentenphase auszuzahlen sind: als

  • steigende Gewinnrente, bei der die Überschüsse jedes Jahr die anfängliche Rente erhöhen
  • flexible Gewinnrente, die bei unveränderten Gewinnanteilen die Rente Jahr für Jahr auf gleicher Höhe hält, ein gutes Zinsniveau bei den Überschussanteilen spüren Sie sofort
  • fallende Gewinnrente, bei der alle Überschüsse sofort ausgezahlt werden, so dass die Rente jährlich fällt


Kann ich ab Rentenbeginn über mein angespartes Kapital verfügen?

Ist die Kapitalrückgewähr vereinbart, können Sie bis zu zweimal mindestens 1.000 € aus Ihrem Deckungskapital entnehmen. Solange 9.000 € dort verbleiben, können Sie selbst Ihre Wunschsumme festlegen. So bleiben Sie auch im Alter bei unvorhergesehenen Situationen finanziell flexibel. Bei Versicherungsverträgen mit sofortigem Rentenbeginn darf das entnommene Kapital in den ersten drei Versicherungsjahren die Hälfte des Einmalbetrags nicht überschreiten.


Flexibler Rentenbeginn

Ab 62 Jahren bzw. frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn beginnt die sogenannte Abrufphase, in der Sie flexibel über den Rentenbeginn entscheiden können.


Sofortrente

Statt der Ansparphase beginnen Sie mit einem Einmalbetrag und erhalten sofort eine lebenslange Rente. Auch bei der Sofortrente können Sie eine Lebenspartnerrente oder Kapitalrückgewähr vereinbaren. Für Einmalbeiträge gelten die gleichen Steuervorteile wie bei laufender Zahlung.

    

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