Die private Rentenversicherung garantiert Ihnen eine lebenslange Rente und bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Beiträge landen abzüglich der Abschlusskosten und den Verwaltungsgebühren im Sicherungsvermögen des jeweiligen Lebensversicherers. Das Guthaben wird im so genannten Deckungsstock mit einem Garantiezins von 1,75 Prozent jährlich verzinst zuzüglich möglicher Überschussanteile, welche aber nicht garantiert sind. Altverträge können noch über einen höheren Garantiezins von bis zu vier Prozent verfügen. Die Anlagepolitik ist bei einer klassischen Rentenversicherung konservativ. Der Aktienanteil darf 35 Prozent nicht übersteigen und liegt im Branchendurchschnitt meistens bei weniger als zehn Prozent. Die Rendite auf den angelegten Sparanteil ergibt sich aus der Garantieverzinsung des Deckungsstocks, den laufenden Überschüssen und von am Ende der Laufzeit eventuell anfallender Schlussüberschüsse.
Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung gibt es zwei Phasen. Die Aufschubphase, während der die Beiträge einbezahlt werden, und die Leistungsphase, in der die garantierten Renten zuzüglich der Überschussanteile ausgezahlt werden.
Bei einer Sofortrente wird ein Einmalbeitrag einbezahlt und Sie bekommen nach der Einzahlung regelmäßige Rentenleistungen zuzüglich Überschussanteile ausbezahlt. Die lebenslange Rentenzahlung ist auch dann garantiert, wenn die Summe der Auszahlungen die Einmalzahlung übersteigt.
Bei dieser Variante haben Sie zu einem festgelegten Zeitpunkt die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente und einer einmaligen Kapitalabfindung.
Die Beiträge werden aus dem Nettoeinkommen bezahlt. Die Beiträge für Verträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, können als Sonderausgaben von der Steuer abgezogen werden.
Die Renten aus privaten Rentenversicherungen werden nur mit dem Ertragsanteil besteuert. Für Kapitalauszahlungen gilt: Die Erträge sind bei Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren zur Hälfte steuerfrei. Für Verträge ab dem 01.01.2012 gilt das 62. Lebensjahr. Kapitalauszahlungen aus privaten Rentenversicherungen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind in der Regel steuerfrei.
Wir empfehlen Ihnen grundsätzlich sich vor dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung beraten zu lassen. Der klassische Vergleich private Rentenversicherung im Internet wirft Ihnen zwar ein Ergebnis aus, welches aber sehr erklärungsbedürftig ist. Oft werden in den Hochrechnungen die Kosten nicht richtig berücksichtigt und nur ungenügend auf produktspezifische Merkmale hingewiesen. Mit unserer Spezialisierung auf die Bereiche Absicherung biometrischer Risiken und Altersvorsorge, konnten wir schon vielen Kunden helfen für Ihren Ruhestand gezielt vorzusorgen.
Der Versicherer bietet Ihnen eine Renten-Versicherung, die sich flexibel anpassen lässt - denn häufig kommt es im Leben anders als man denkt. Und erst recht dann, wenn Sie für viele Jahre im Voraus planen müssen. Deshalb wurde für Sie ein Tarif entwickelt, bei dem Sie die Wahl haben:
Die sogenannte aufgeschobene Renten-Versicherung setzt sich aus 2 Phasen zusammen:
Bei Versicherungsabschluss können Sie wählen, ob die Überschüsse in einem Guthaben angesammelt werden (Verzinsliche Ansammlung) oder ob Sie dafür eine zusätzliche Bonus-Rente (Bonussystem) erhalten:
Sie können bis zu 2-mal jährlich eine Sonderzahlung von jeweils mindestens 500 € leisten.
Bis kurz vor Rentenbeginn können Sie flexibel festlegen, in welcher Form die zukünftigen Überschüsse in der Rentenphase auszuzahlen sind: als
Ist die Kapitalrückgewähr vereinbart, können Sie bis zu zweimal mindestens 1.000 € aus Ihrem Deckungskapital entnehmen. Solange 9.000 € dort verbleiben, können Sie selbst Ihre Wunschsumme festlegen. So bleiben Sie auch im Alter bei unvorhergesehenen Situationen finanziell flexibel. Bei Versicherungsverträgen mit sofortigem Rentenbeginn darf das entnommene Kapital in den ersten drei Versicherungsjahren die Hälfte des Einmalbetrags nicht überschreiten.
Ab 62 Jahren bzw. frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn beginnt die sogenannte Abrufphase, in der Sie flexibel über den Rentenbeginn entscheiden können.
Statt der Ansparphase beginnen Sie mit einem Einmalbetrag und erhalten sofort eine lebenslange Rente. Auch bei der Sofortrente können Sie eine Lebenspartnerrente oder Kapitalrückgewähr vereinbaren. Für Einmalbeiträge gelten die gleichen Steuervorteile wie bei laufender Zahlung.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, füllen Sie einfach das Formular unten aus und wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.