PDF Das Netto-Siegel
Fondskosten werden bei den Hochrechnungen in Angebotsprogrammen meistens nicht berücksichtigt.
PDF Welche Fondskosten sind zu berücksichtigen? (575KB)
Die Bundesbank - Auf die Fondskosten achten
PDF Bundesbank - Anlegerverhalten (164KB)
Kostenvergleichsrechner
Mit dem Kostenvergleichsrechner können Sie die gesamten Kosten einer Fondspolice berechnen (Versicherungsmantelkosten und Fondskosten). Anhand verschiedener Wertentwicklungen können Sie Ihrem Kunden zeigen, was wirklich effektiv am Ende der gewünschten Laufzeit an Ablaufleistung herauskommt.
Mit der flexiblen Nettorente (Basisrente) profitieren Sie beim Aufbau Ihrer eigenen Altersversorgung schon heute von der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer Beiträge als Vorsorgeaufwand. So können Sie in 2013 bereits 76 % der Beiträge (max. 15.200 € / für zusammen veranlagte Ehepaare max. 30.400 €) bei Ihrer Steuererklärung geltend machen. Bis 2025 steigt der Betrag jährlich um 2 % auf bis zu 20.000 € p.a. (für zusammen veranlagte Ehepaare auf bis zu 40.000 € p.a.).
Mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit Ihrer Beiträge verringern Sie Ihre vergleichsweise hohe Steuerlast im Erwerbsleben. Erst die späteren Rentenzahlungen werden steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), also in einer Zeit, wo der persönliche Steuersatz aufgrund des in der Regel geringeren Einkommens niedriger ist.
Entsprechend den gesetzlichen Rentenversicherungen wird die Basisrente nachgelagert, d.h. erst im Rentenalter, besteuert. Die Höhe des steuerpflichtigen Anteils in der Basisrente hängt von dem Jahr des Rentenbeginns ab. Der steuerfreie Anteil (in EURO) gilt dann für die gesamte Dauer des Rentenbezuges. Bis zum Jahr 2039 wird die Basisrente aufgrund von Übergangsvorschriften nur teilweise steuerlich erfasst. Der Besteuerungsanteil der Rente hängt vom Kalenderjahr des erstmaligen Rentenbezugs ab. Im Jahr 2013 sind dies 66%, dieser Prozentsatz steigt bis 2020 jährlich um 2% und ab 2020 weiter um jeweils 1%, so dass ab 2040 eine 100%-ige Versteuerung erreicht ist.
Weil der Staat Ihre Investition durch steuerliche Vergünstigungen fördert, müssen für die steuerliche Abzugsfähigkeit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, d.h.: Die Vorsorgeansprüche sind nicht beleihbar, nicht vererbbar, nicht veräußerbar, nicht übertragbar und nicht kapitalisierbar. Im Falle Ihres frühzeitigen Versterbens wären demnach Ihre Beiträge komplett verloren, es sei denn, Sie vereinbaren den zusätzlichen Einschluss der vom Gesetzgeber genehmigten Hinterbliebenenrente gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2b EStG.
Die Riesterrente Netto kann jeder abschließen, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamter ist. Dabei fördert der Staat durch Zulagen und ggf. zusätzliche Steuervorteile den Aufbau einer privaten, lebenslangen Rente.
Wer erhält die Kinderzulage?
Für jedes Kind, für das Kindergeld gezahlt wird, kann eine Kinderzulage pro Jahr beansprucht werden. Der Anspruch auf Kinderzulage endet, wenn die Kindergeldberechtigung entfällt, spätestens also mit dem 25. Lebensjahr des Kindes.
Die Zulagen müssen nach Ablauf eines Kalenderjahres bei der zentralen Zulagenstelle beantragt werden. Die Beantragung erfolgt über uns. Für Sie ist das Verfahren ganz einfach: Bei Antragstellung füllen Sie lediglich einmalig den Dauerzulagenantrag und ggf. die Anlage für die Kinderzulage(n) aus und reichen uns diese zusammen mit dem Antrag ein. Die weitere Abwicklung mit den zuständigen Stellen übernehmen wir für Sie!
Da sich die Höhe Ihrer Förderbeiträge jeweils nach Ihren aktuellen persönlichen Verhältnissen im Kalenderjahr richten, sollten Sie uns Änderungen (wie z. B. Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes, Änderung des Vorjahreseinkommens etc.) zeitnah mitteilen, um sicher zu stellen, dass Sie immer die optimale Förderung erhalten. Im Rahmen der jährlichen Information zu Ihrer Riester-Rente, erinnern wir Sie gerne daran, uns Ihre Änderungen mitzuteilen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wenn ja, füllen Sie einfach das Formular unten aus und wir kontaktieren Sie schnellstmöglich und unverbindlich. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.