Was ist eine Fondsgebundene Rentenversicherung?
Bei dieser Form der Rentenversicherung werden dieSparanteile des Beitrages direkt in einem oder mehrere Investmentfonds – dem so genannten speziellen Sondervermögen - angelegt. Dieses Sondervermögen wird von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Die Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder auch in Immobilien.
Der Versicherungsnehmer kann das Risiko nach seinem persönlichen Anlageprofil genau steuern. Es gibt Fondsrenten mit niedriger, mittlerer und hoher Risikoklasse.
Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt. Weil die Wertentwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Wertentwicklung des oder der gewählten Fonds winken höhere Gewinnchancen. Allerdings müssen auch Verluste einkalkuliert warden, wenn es an den internationalen Börsen mal abwärts geht.
Bei dem statischen 2 Topf Hybridmodell wird der Beitrag auf zwei Töpfe verteilt. Einen Topf bildet der Deckungsstock des Versicherers, den zweiten Topf bilden die Investmentfonds. Der Deckungsstock sichert Ihnen die Garantie der eingezahlten Beiträge ab. Da der Ansatz statisch ist, bleibt die Aufteilung des Sparbeitrags gleich und die Verteilung auf die zwei Töpfe passt sich nicht der aktuellen Kapitalmarktentwicklung an. Somit ist die Aktienquote besonders bei kurzen Vertragslaufzeiten sehr niedrig.
Teildynamische 2 Topf Modelle setzen auf einen Garantiefonds von Kapitalanlagegesellschaften. Dabei muss weniger Garantie durch den Deckungsstock gebildet werden. Die Verteilung des Guthabens ist flexibel und passt sich der jeweiligen Kapitalmarktsituation an. Allerdings besteht bei fallenden Kursen die Gefahr eines “Cash-Lock”. Um die Garantie sichern zu können, muss das gesamte Kapital im Deckungsstock angelegt werden. Danach können nur noch zukünftige Sparraten für Anlagen in Aktien genutzt werden. Das bisher angesparte Guthaben bleibt dann im Deckungsstock investiert.
Bei dem 3 Topf Hypridmodell werden die Beiträge jeweils verteilt auf den Deckungsstock, den Wertsicherungsfonds und die freie Fondsanlage. Die Aufteilung erfolgt dabei nach der aktuellen Kapitalmarktlage. Der Wertsicherungsfonds bietet dabei meistens eine 80 prozentige Kapitalgarantie. Manche Anbieter bieten dabei auch eine 100 prozentige Kapitalgarantie mit an. Bei einigen Anbietern kann man aus bis zu 4 verschiedenen Wertsicherungsfonds auswählen. Die Beitragansteile die dazu nicht benötigt werden fließen in die freie Fondsanlage. Der Deckungsstock steht nur für den Notfall zur Verfügung, wenn der Wertsicherungsfonds nicht mehr zur Deckung des Barwertes der Garantie ausreicht. Je nach individueller Vertragssituation, Kapitalmarktlage und Restlaufzeit des Vertrags erfolgt die Verteilung auf die verschiedenen 3 Töpfe.
Flexible Aufteilung des Vertragsvermögens:
Fondsrente ohne Gesundheitsprüfung:
Das Garantie-Sicherungsverfahren garantiert Ihnen bei Fondsgebundenen Versicherungen eine Mindestleistung zu Rentenbeginn und begrenzt somit das Verlustrisiko. Gleichzeitig müssen Sie nicht auf die Renditechancen der Börse verzichten.
Es funktioniert im Zusammenspiel von einem Garantiefonds, einem frei wählbaren Fonds bzw. Fondsdepot und einer konventionellen Kapitalanlage: Je nach Börsenlage wird das Guthaben jeden Monat zwischen diesen 3 Anlageformen umgeschichtet. So vereinen Sie Sicherheit und gute Renditechancen.
Bei Rentenbeginn fließen mindestens die in vereinbarter Höhe und Dauer gezahlten Beiträge in die Rente. Trotzdem wird ein großer Teil des im Beitrag enthaltenen Sparanteils in Fonds oder Depots angelegt. Nur bei kurzen Laufzeiten und/oder schlechten Börsenphasen ist eine konventionelle Anlage notwendig.
HSBC GEM protect 80 dynamic (monatliche Sicherungsperiode)
NÜRNBERGER Garantiefonds (jährliche Sicherungsperiode)
Garant Dynamic IT (jährliche Sicherungsperiode)
DWS Garant 80 FPI (monatliche Sicherungsperiode)
Bei ungünstiger Börsenlage vor allem gegen Ende der Aufschubdauer einer Fondsgebundenen Rentenversicherung besteht die Möglichkeit, dass tatsächlich nur die garantierten Leistungen ausbezahlt werden. Deswegen kann die Beitragserhaltungs-Garantie mit einer 80- bzw. 100%-igen Wertsicherung des jeweils am Monatsersten höchsten Vertragswerts vereinbart werden. Dieser gesicherte Wert ist dann zum Rentenbeginn garantiert. Die Wertsicherung kann jederzeit kostenlos zu- und abgewählt werden.
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